Bürgerinformationssystem

Auszug - Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung des Löher Weges zwischen der Gerberstraße und dem Turmweg  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Ortsbesichtigungen: 16.00 - 18.15 Uhr, TOP 1.1. - 1.5 Sitzung 18.30 - 20.10 Uhr, Sitzungsraum des Bürgerhauses, Kaiserstraße 82
 
Beschluss

Herr Knott nennt die bereits in der Bürgerversammlung abgestimmten Erschließungsbeiträge:

Herr Knott nennt die bereits in der Bürgerversammlung abgestimmten Erschließungsbeiträge:

 

·         11,9627  EUR bei eingeschossiger Bebauung,

·         14,9534  EUR bei zweigeschossiger Bebauung.

 

Die Kostenerhöhung liegt im Rahmen der üblichen Preissteigerung. Der Rat der Stadt Waldbröl hat nunmehr die Möglichkeit, den entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Wortmeldungen hierzu gibt es nicht.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt, dass es sich bei der Straße „Löher Weg zwischen der Gerberstraße und dem Turmweg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Der Löher Weg wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn, einem Mehrzweckstreifen sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt                                                        218.771,57 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS                                          -  21.877,16 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                                                        196.894,42 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

Der zu verteilende Aufwand von 196.894,42 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 16.459 m².

 

Beitragsberechnung:

  

196.894,42 € zu verteilender Aufwand =              11,9627 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 16.459 m²

 

Dies entspricht einem Erschließungsbeitrag von 14,9534 € bei II-Vollgeschossen.

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück Nr. 621, 309, 530, 531, 547, 548, 521, 632, 256, 501, 542, 540, 539, 538, 502, 638, 636, 44