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Herr Schröder stellt das Bauprogramm kurz vor:
· Im Abschnitt Kalkberg bis Goethestraße wird eine 3,38 m bis 5,00 m breite Fahrbahn als Mischverkehrsfläche mit Fahrbahnverschwenkung erstellt. Die Schillerstraße wird ohne Wendehammer von der Goethestraße abgebunden. Im Bereich der Kreuzung Schillerstraße/Kalkberg erfolgt eine Aufpflasterung. Im Abschnitt Nümbrechter Straße bis Kalkberg wird eine 5,50 m breite Fahrbahn mit einem 2,00 m breiten Gehweg gebaut. In beiden Breichen wird die Straßenbeleuchtung sinnvoll ergänzt.
StV. Schneider-Jacobs kritisiert den Umfang des geplanten Einmündungstrichters der Schillerstraße in die Nümbrechter Straße und befürwortet des Weiteren die Anlegung eines Zebrastreifens anstelle des vorgesehenen Baus einer Überquerungshilfe in der Nümbrechter Straße. Herr Schröder führt aus, dass die Ansprüche der Anlegung eines Zebrastreifens hier nicht erfüllt werden. StV Arnold führt aus, dass das geforderte Anhalten und Wiederanfahren bei der Anlegung eines Zebrastreifens insbesondere für LKW aufgrund der Steigung der Straße nicht positiv wäre.
S.B. Grüber äußert die Besorgnis, dass aufgrund der Geradlinigkeit der Straßenführung und des Verzichts auf z.B. Fahrbahnverschwenkungen zu schnelle Geschwindigkeiten aufkommen. Herr Schröder unterstreicht, dass umfangreiche Gespräche mit den Anliegern stattgefunden haben und hinsichtlich der Straßenführung der Anliegerwunsch umgesetzt worden ist.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt einstimmig das Baugramm der erstmaligen Herstellung der Schillerstraße.
Zu 1.4 Erschließung des Naturerlebnisparks Nutscheid – siehe Lageplan mit Verkehrs- . und Stellplatzkonzept
Herr Knott erläutert nochmals die verkehrliche Erschließung des zukünftigen Naturerlebnisparks Nutscheid. Das vorgestellte Verkehrs- und Stellplatzkonzept wurde in Zusammenarbeit mit dem Architektur- und Ingenieurbüro Ahrens & Eggemann aus Wiehl erarbeitet. Die Anbindung des Geländes soll ausschließlich von der westlichen Seite über die B 256 erfolgen. Die notwendigen Stellplätze sollen in erste Linie auf dem Gelände des Naturerlebnisparks Nutscheid vorgehalten werden, des Weiteren zusätzliche Stellplätze straßenbegleitend entlang der Nutscheidstraße. Die Nutscheidstraße soll im Bereich des Parks einen Fahrbahnteiler und am Ende eine Wendeschleife erhalten. Es entwickelt sich eine Diskussion bezüglich der Notwendigkeit der vorgesehenen Stellplätze entlang der Nutscheidstraße, die Möglichkeit der Einrichtung einer Einbahnstraße sowie der Fahrtrichtungen der künftigen Busverkehre. StV. Schneider-Jacobs unterstützt nicht die Absicht, straßenbegleitend Stellplätze einzurichten. Herr Knott führt daraufhin aus, dass die Anlegung der Stellplätze auf dem Randstreifen unter Vorbehalt gestellt werden könne und für das Erlangen der Genehmigung nicht zwingend erforderlich wäre. Die Herren Knott und Schröder betonen nochmals die Wichtigkeit der Umsetzung des Konzeptes für das Genehmigungsverfahren. Ein ausreichendes Stellplatzangebot ist für das Gelingen des Projektes sehr wichtig. Zunächst sollen selbstverständlich die Parkplätze auf dem Gelände des Parks genutzt werden, zweitrangig dann die Parkplätze entlang der Nutscheidstraße, wobei die straßenbegleitenden Plätze lediglich mit Schotter befestigt werden sollen. Busse könnten den Park ebenfalls über den geplanten Kreisverkehrsplatz an der B 256 anfahren.
Damit es zu keinen weiteren Zeitverzögerungen kommt, sollte dem vorgestellten Konzept zugestimmt werden, damit weitere Abstimmungen mit den Verkehrsbehörden erfolgen können. StV. Solbach unterstützt das vorgestellte Verkehrs- u. Stellplatzkonzept, wobei die notwendige Feinabstimmung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. StV. Arnold hält ebenfalls die schnelle Bearbeitung für sehr wichtig. Der Ausschussvorsitzende hält fest, dass das Genehmigungsverfahren seitens der Politik nie verzögert worden ist.
Die Mitglieder des Ausschusses sprechen sich einstimmig unter dem Vorbehalt der Anlegung der straßenbegleitenden Stellplätze der Nutscheidstraße, für dieses Konzept aus, so dass eine weitere Abstimmung mit den Verkehrsbehörden erfolgen kann.
zu 1.3 Geschwindigkeitsbeschränkung in Hillesmühle / Sanierung des Bankettbereiches . der Geilenkausener Straße
Bezüglich der vorgesehenen Anlegung von zwei Ausweichbuchten entlang der Ortsverbindungsstraße nach Geilenkausen gibt StV. Schneider-Jacobs zu bedenken, inwieweit die Anlegung von zwei Buchten nötig ist. S.B. Gans schlägt vor, lediglich eine Ausweichbucht anzulegen. Nach kurzer Diskussion schlägt der Ausschusssitzende vor, zunächst die anfallenden Baukosten zu berechnen und dem Ausschuss mitzuteilen.
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