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Um eine Förderung durch Bundesmittel beantragen zu können, muss der Einplanungsantrag für die Sanierung von verkehrswichtigen Ortsverbindungsstraßen bis Ende Juli 2012 bei der Bezirksregierung vorliegen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt bei einer Enthaltung einstimmig, die Sanierung von verkehrswichtigen Ortsverbindungsstraßen durchzuführen.
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