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Dipl.-Ing. Siepe teilt mit, dass die Sanierungsarbeiten an der Mauer „Auf der Kirchenhecke“ weitgehend abgeschlossen sind. Noch auszuführende Restarbeiten sind die Anbringung eines Geländers auf der Abdeckung sowie die Erneuerung des Schriftzuges.
Mittels einer Powerpoint-Präsentation erläutert er die in zwei Bauabschnitten ausgeführten Arbeiten.
Er teilt mit, dass im straßenseitigen 1. Bauabschnitt bereits Rissbildungen in der Abdeckung und im Fugenbild festgestellt wurden. Eine Sanierung ist mit der Baufirma bereits abgesprochen.
Am talseitigen 2. Bauabschnitt konnten die Schäden wegen fehlender Mittel nicht komplett beseitigt werden. In den sanierten Bereichen ist bisher keine Rissbildung erkennbar.
Die Gewährleistung für mögliche Schäden beträgt fünf Jahre.
Gegenüber dem erteilten Auftrag ist nach Abschluss der Arbeiten mit einer Auftragsunterschreitung in Höhe von 6.257 € zu rechnen. Die Kosten für die Beseitigung der noch vorhandenen Schäden am Mauerwerk, die durch eine Vernagelung beseitigt werden könnten, belaufen sich auf ca. 36.000 €.
Frau Theuer schlägt vor, die eingesparten Mittel für die Sanierung der Abdeckung der Mauer an Eingang des Eingangsbereiches zum älteren Teil des Wiedenhof-Friedhofes zu verwenden.
Im Ausschuss entsteht eine Diskussion über die Anbringung eines Geländers auf der Abdeckung der Mauer. Herr Ganss beantragt, auf das Geländer zu verzichten. Dipl.-Ing. Schröder weist auf Sicherheitsbelange nach der Sanierung der Mauer hin. Er wird die Erfordernis zur Anbringung des Geländers mit dem Haftpflichtversicherer klären und den Ausschuss über das Ergebnis unterrichten.
Der Ausschreibungstext für die Vergabe des Auftrages zum Errichtung des Geländers ist vorbereitet. Zu klären ist, ob ein Vierkant- oder Rundrohr verwendet werden soll.
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