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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 - Naturerlebnispark Nutscheid - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigung: Biebelshof, Buschweg (siehe TOP 1), 16.30 Uhr
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage. Die Umplanung war erforderlich, nachdem die Bezirksregierung die Ausweisung eines Parkplatzgeländes südwestlich der Liegenschaft innerhalb des Waldgebietes abgelehnt habe. Der Ausschuss für Bauen und Verkehr des Rates hat sich bereits in seiner Sitzung am 08.05.2012 mit der neuen Erschließungssituation beschäftigt. Als strittig herausgestellt haben sich dabei die südöstlich der Nutscheidstraße vorgesehenen Straßen begleitenden Stellplätze als Längsparkstreifen, der lediglich wassergebunden hergestellt werden soll. Hier muss erst abgewartet werden, ob der Besucherverkehr diesen Bedarf auslöst.  

 

Das Verkehrskonzept, dass ausschließlich eine Anbindung des Naturerlebnisparkes von der Schladerner Straße mit Kreisverkehrsplatz vorsieht wird hiermit umgesetzt.

 

Da erst am 25. Juni 2012 alle Fachgutachten vorlagen und die öffentliche Auslegung des Planes unverzüglich erfolgen soll, um zeitnah die bauaufsichtliche Genehmigung zu erlangen, bittet Städt. Verw.-Rat Knott den Beschluss zur Weiterführung des Planaufstellungsverfahrens heute zu fassen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 – Naturerlebnispark Nutscheid – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Planes nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.