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Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird nicht die Möglichkeit geschaffen, ein weiteres Wohnhaus zu errichten, lediglich wird der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes entsprechend des damalig gefassten Aufstellungsbeschlusses erweitert. Aus immissionsschutzrechtlichen Gründen ist ein Abstand für Wohnhäuser von 100 m zum Gewerbegebiet einzuhalten. Deshalb können auf der Parzelle nur Stellplätze und Garagen zugelassen werden.
Der Vorschlag von StV. Neusinger, die von Frau Mack jetzt geplanten Garagen und Stellplätze festzuschreiben, findet seitens des Ausschusses Zustimmung und wird seitens der Verwaltung entsprechend aufgenommen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig bei einer Enthaltung die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A – Hermesdorf - Auf dem Berg – der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Änderung beinhaltet die Einbeziehung des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 43, Flurstück Nr. 67 in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ohne Ausweisung von überbaubaren Grundstücksflächen. Es ist eine Umgrenzung von Flächen für Garagen festzusetzen.
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