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Städt. Verw.-Rat Knott erläutert, dass während der Ortsbesichtigung festgestellt wurde, dass das zur Bebauung beantragte links des Buschweges gelegene Grundstück bewaldet ist. Er schlägt vor, in der Verlängerung des Buschweges anschließend an die Höhe des Grundstückes Nr. 143 die Satzung um die Ausweisung eines Baugrundstückes zu erweitern. Er gibt zu bedenken, dass in dem bestehenden Satzungsgebiet noch ca. 40 Baugrundstücke zur Verfügung stehen.
In der sich anschließenden Diskussion wird zum Ausdruck gebracht, dass seitens des Ausschusses eine Ausweisung darüber hinaus nicht gewünscht wird.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden Steiniger fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt bei einer Gegenstimme die Aufstellung der 8. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für Biebelshof/Escherhof zur Ausweisung eines Grundstückes anschließend an das Grundstück 143. Die Baugrenze wird auf dem Grundstück festgesetzt.
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