Bürgerinformationssystem
Bürgermeister Koester unterbricht die Sitzung, um den anwesenden Zuschauern Gelegenheit zu geben, Fragen zu stellen und Anregungen zu geben.
Bürgermeister Koester betont, dass im Rat ein gemeinsamer Wille vorhanden ist, das Hallenbad zu erhalten. Dieser Wille sei jedoch durch die absoluten Sparzwänge, denen der städtische Haushalt unterliegt, schwierig umzusetzen. Er könne jedoch versichern, dass der Rat den Wunsch der Bevölkerung auf Erhalt des Hallenbades sehr ernst nimmt und in dieser Angelegenheit keine leichtfertigen Entscheidungen trifft. Er verweist weiterhin darauf, dass seitens der Bezirksregierung noch keine Auskunft zur Pflichtigkeit des Schulschwimmens vorliegt.
Städt. Verw.-Rat Knott ergänzt, dass es keinen Förderantrag für das Hallenbad gibt, sondern es sich lediglich um eine Projektskizze hinsichtlich energetischer Sanierung handelt. Eine Jury entscheidet aufgrund dieser Projektskizze, ob ein Förderantrag gestellt werden darf. Vor diesem Hintergrund gibt es somit keine Sicherheit für eine Projektförderung.
Nach intensiver Diskussion des vorliegenden Antrages unterbricht der Bürgermeister die Sitzung erneut, um mit den Fraktionsvorsitzenden einen gemeinsamen Antrag in dieser Angelegenheit zu formulieren.
Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig, das Hallenbad an der Vennstraße für den Schwimmunterricht der Schulen, den Vereinssport und die Bürgerinnen und Bürger so lange offen zu halten, bis über die Projektskizze entschieden ist. Bis dahin wird versucht, den Betrieb durch provisorische Notreparaturen aufrecht zu erhalten.
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