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Auszug - Fragerecht der Einwohner  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 1
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 26.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Steffens, der Vorsitzende des Bürgerbusvereins informiert den Rat wie folgt:

 

Die Satzung des Bürgerbusvereins ist bereits genehmigt und auch dessen Gemeinnützigkeit anerkannt. Die OVAG ist der Halter des Bürgerbusses, laufende Betriebskosten sind durch den Bürgerbusverein zu tragen und der Bus als solches wird vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Die beabsichtigte Routenplanung wurde durchgeführt; eine Genehmigung der beantragten Fördermittel und der Routen steht noch aus. Eventuell ist noch in diesem Jahr mit einer Betriebsaufnahme zu rechnen; der Bürgerbusverein Nümbrecht hat angeboten, ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Die geschätzten monatlichen Betriebskosten belaufen sich auf 600,00 €.

 

Herr Steffens stellt fest, dass die „Aktion Bürgerbus“ bisher gut läuft und es ihm besonders darum gehe, Mitglieder für den Verein zu werben.

 

Bürgermeister Koester spricht den Handelnden Dank und Anerkennung aus.

 

Herr Richert hat nachstehende Fragen mit der Bitte um Beantwortung bei der Verwaltung eingereicht:

 

1.      Welche Maßnahmen zur Förderung der Wiehltalbahn wurden bisher ergriffen bzw. sind für die Zukunft geplant?

2.      Welchen Betrag will die Stadt Waldbröl für die Übernahme des Wasserleitungsnetzes der Dörfer Grünenbach und Rölefeld, Hochbehälter und Pumpenhaus bereitstellen?

3.      Ein Teil der Grundstücksbesitzer von Rölefeld soll gezwungen werden, Oberflächenwasser in einen teilweise maroden Kanal einzuleiten, der in einem Bach mündet, obwohl sie sich um die Nutzung von Oberflächenwasser auf ihren Grundstücken bemühen. Gibt es dafür ökologische oder ökonomische Gründe?

 

 

Bürgermeister Koester beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Die Stadt Waldbröl unterstützt die Wiehltalbahn in ideeller Hinsicht und durch die Einräumung eines sehr moderaten Pachtpreises. Weitergehende Hilfen finanzieller Art sind aus Haushaltsgründen nicht möglich.

 

Zu 2.:

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich die Stadtwerke Waldbröl GmbH noch im laufenden Verfahren. Eine Aussage ist entsprechend der Situation somit nicht möglich.

 

Zu 3.:

 

a)      Bei dem in Rede stehenden Kanal handelt es sich um einen öffentlichen Regenwasserkanal, der zu Straßenentwässerungszwecken als auch der Ableitung von Niederschlagswasser der angrenzenden Hausgrundstücke dient.

 

b)      Die in der Ortslage Rölefeld befindliche Regenwasserkanalisation wurde im Auftrag der Stadtwerke Waldbröl GmbH kürzlich unter anderem mittels einer TV-Inspektion untersucht. Die Inspektionsdaten werden in Kürze ausgewertet und etwaige Defizite (marode Stellen) sachgerecht saniert. Der Regenwasserkanal unterliegt der Selbstüberwachungsverordnung Kanal und wird durch die Stadtwerke Waldbröl GmbH im Auftrag des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl betrieben, unterhalten und bei Bedarf saniert. Hierdurch entstehen Kosten, welche refinanziert werden müssen.

 

c)      Im ökologischen als auch im umweltrechtlichen Sinne stellt die Entsorgung von Niederschlagswasser mittels eines Regenwasserkanals im Vergleich zu einer ortsnahen Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer eine gleichwertige Art der Entsorgung dar. Dieses gilt auch uneingeschränkt dann, wenn der öffentliche Kanal letztlich in ein Fließgewässer mündet.

 

d)      Nach aktueller Satzungsregelung (Anschluss- und Benutzungszwang) ist das Abwasserwerk der Stadt Waldbröl gehalten, die Grundstückseigentümer / Bauherren aufzufordern, das Niederschlagswasser, welches auf bebauten und befestigten Flächen anfällt, in die zugehörende Kanalisation einzuleiten. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund der Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.