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StV. Helzer erläutert den Antrag und betont, dass es neben einer Möglichkeit der Einnahmebeschaffung auch um Gebührengerechtigkeit geht. Er weist darauf hin, dass bisher noch keine entsprechende Zahlung der zuständigen Straßenbaulastträger erfolgt ist.
StV. Greb kündigt an, das Thema in einer Sitzung des Betriebsausschusses zu behandeln.
Bürgermeister Koester verliest folgende Stellungnahme der Stadtwerke.
Mit der Einführung der Niederschlagswassergebühr in Waldbröl im Jahr 2010, rückwirkend für 2008, sind die entsprechenden Bescheide an die Straßenbaulastträger versandt worden. Dies sind die Bundesrepublik Deutschland, Straßen NRW, der Oberbergische Kreis und die Stadt Waldbröl. Die Niederschlagswasserflächen werden entsprechend abgerechnet. Das von der UWG-Fraktion zitierte Urteil bestätigt somit die Rechtsauffassung der Stadtwerke Waldbröl GmbH, die den Antrag der UWG zum Anlass nimmt, die Flächen zu überprüfen. Beschluss:
Der Rat verweist den vorliegenden Antrag einstimmig in den Betriebsausschuss.
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