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Auszug - Niederschlagwassergebühr für Straßenbaulastträger  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 4.3.1
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 26.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
I/140/2012 Niederschlagwassergebühr für Straßenbaulastträger
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Helzer erläutert den Antrag und betont, dass es neben einer Möglichkeit der Einnahmebeschaffung auch um Gebührengerechtigkeit geht. Er weist darauf hin, dass bisher noch keine entsprechende Zahlung der zuständigen Straßenbaulastträger erfolgt ist.

 

StV. Greb kündigt an, das Thema in einer Sitzung des Betriebsausschusses zu behandeln.

 

Bürgermeister Koester verliest folgende Stellungnahme der Stadtwerke.

 

Mit der Einführung der Niederschlagswassergebühr in Waldbröl im Jahr 2010, rückwirkend für 2008, sind die entsprechenden Bescheide an die Straßenbaulastträger versandt worden. Dies sind die Bundesrepublik Deutschland, Straßen NRW, der Oberbergische Kreis und die Stadt Waldbröl. Die Niederschlagswasserflächen werden entsprechend abgerechnet. Das von der UWG-Fraktion zitierte Urteil bestätigt somit die Rechtsauffassung der Stadtwerke Waldbröl GmbH, die den Antrag der UWG zum Anlass nimmt, die Flächen zu überprüfen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Der Rat verweist den vorliegenden Antrag einstimmig in den Betriebsausschuss.