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Auszug - Bekanntgaben  

 
 
Haupt- und Finanzausschuss
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzauschuss1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 24.10.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:21 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Stadtamtmann Thiel trägt vor, dass im Falle der Genehmigung des Namenszusatzes „Marktstadt Waldbröl“ Kosten in Höhe von vorsichtig geschätzten 11.000,00 € anfallen würden. Dies beinhaltet unter anderem den Austausch und Ergänzung von Ortstafeln, Behördenschildern, Stempeln usw..

 

StV. Steiniger erklärt, dass die CDU-Fraktion als Antragsteller angesichts dieser Kostenhöhe auf Umsetzung ihres Antrages verzichtet und verweist darauf, dass der seinerzeitige Beschluss unter Kostenvorbehalt gefasst wurde.

 

StV. Kronenberg ergänzt, dass die Ausgabe freiwillig ist und im Rahmen des Nothaushaltsrechtes nicht zulässig sei.

 

StV. Hennlein regt an, die Bezeichnung „Marktstadt“ ggf. inoffiziell zu verwenden, so wie dies bisher mit dem bekannten Beinamen „Stadt im Grünen“ praktiziert wurde.

 

StV. Helzer verweist darauf, dass die UWG seinerzeit den Antrag nicht befürwortet hat, da sie eine andere Schwerpunktbildung bevorzugt.

 

StV. Greb bemerkt, dass eine Kostenübernahme ggf. auch durch Sponsoring denkbar wäre.

 

Stadtkämmerin Hasenbach trägt zu dem Thema „Interkommunale Einkaufsgemeinschaft“ vor, dass das dortige Angebotsspektrum die Gebäudereinigung, weitere Dienstleistungen, die Beschaffung von Bürobedarf und kommunalen Fahrzeugen sowie Organisationsuntersuchungen umfasst. Der Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder durch Verbesserung der kommunalen Bedarfsdeckung. Dies soll insbesondere im Bereich Beschaffungen für die Mitgliedskommunen geschehen. Die Vorteile werden insbesondere bei der Beschaffung von Massengütern (z.B. Schulmöbel, Bürobedarf, IT-Hardware) in der Bündelung von großen Stückzahlen und somit der Schaffung von Preisvorteilen und besseren Konditionen gesehen.  Es ist möglich, durch die Mitgliedschaft von den Erfahrungen und Kenntnissen der anderen Mitglieder im genossenschaftlichen Verbund zu profitieren, an Qualitätszirkeln zur Standardisierung der Produkte und Schaffung einer einheitlichen Produktpalette teilzuhaben und in einen Erfahrungsaustausch zu einzelnen Produkten zu treten. Der Austritt aus der Genossenschaft ist jederzeit möglich. Voraussetzung für die Beteiligung an der KoPart eG ist die Investition von einmalig 750,00 €, ein Ratsbeschluss und die Anzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg nach § 115 GO NRW. Bislang ist unklar, ob Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung Genossenschaftsanteile erwerben können. Da die Kommunale Einkaufsgenossenschaft (KoPart eG) eine neue Einrichtung ist, liegen noch keine Erfahrungswerte über ihre Arbeit vor.

 

StV. Hein bewertet die angedachte Mitgliedschaft in der KoPart eG als positiv und regt eine interfraktionelle Beratung zu diesem Thema an.

 

StV. Greb gibt zu bedenken, dass die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft nicht zwingend zu Einsparungen führen müsse, da sich die Genossenschaft auch finanzieren müsse und dies zu berücksichtigen sei.

 

StV. Kronenberg regt an, anhand von Beispielen die Vorteile zu verdeutlichen.

 

StV. Steiniger erklärt, dass nach Ansicht der CDU-Fraktion kein Risiko mit einem Beitritt in die Einkaufsgenossenschaft verbunden ist, da ein Austritt jederzeit möglich ist. Er teile die Ansicht, sich über die Arbeit der KoPart eG näher zu informieren und verweist ergänzend darauf, dass neben finanziellen Vorteilen für die Stadt auch beim Personalaufwand gespart werden könne, wenn Aufträge an die KoPart eG vergeben werden.

 

StV. Helzer bemerkt, dass aufgrund des eigenen Aufwandes eine Genossenschaft nicht unbedingt deutlich günstigere Preise haben müsse und plädiert für weitere Informationen.

 

Es besteht Einvernehmen, einen Vertreter der KoPart eG in eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einzuladen.