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Auszug - Zukunft des Lehrschwimmbeckens  

 
 
Haupt- und Finanzausschuss
TOP: Ö 2
Gremium: Haupt- und Finanzauschuss1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 24.10.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:21 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtkämmerin Hasenbach erläutert

 

Stadtkämmerin Hasenbach erläutert, dass die Pflichtigkeit des Schulschwimmens nur im Primarbereich besteht; das Schulschwimmen im Sekundarbereich ist freiwillig und damit für eine Kommune im Nothaushalt nicht zulässig. Der Umgang der Kommunalaufsicht mit dieser Situation steht noch nicht fest. Die beim Projektträger Jülich eingereichte Projektskizze für ein klimaneutrales Hallenbad in der Vennstraße ist abgelehnt worden; am 29.10.2012 ist ein Termin beim NRW Klimaschutz Ministerium zur Vorstellung dieser Projektidee.

 

Das Lehrschwimmbecken Wiedenhof ist energetisch saniert, jedoch ist die Haustechnik sanierungsbedürftig. Hierfür ist ein Gesamtkostenansatz von 350.000,00 € zu veranschlagen.

 

Das Hallenbad Vennstraße verfügt über eine Haustechnik aus dem Jahr 2001; im Allgemeinen wird die Lebensdauer einer Haustechnik mit 15 bis 20 Jahren veranschlagt. Die Außenhaut und Dacheindeckung sind sanierungsbedürftig, wobei die Investitionskosten ohne die Haustechnik auf 1,2 Mio. € geschätzt werden. Dieser Betrag kann aus dem städtischen Haushalt nicht aufgebracht werden. Genauere Zahlen müssen durch ein Gutachten ermittelt werden; die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden auf ca. 30.000,00 € veranschlagt. Zur Fortführung des Betriebes müssen kurzfristig 40.000,00 € bis 50.000,00 € aufgebracht werden, wobei das Problem darin besteht, dass die Sanierung nur kurzfristig vorhandene Schäden beseitigt und wahrscheinlich nur für zwei bis drei Jahre hält.

 

Die Bewirtschaftungskosten des Hallenbades belaufen sich ohne Personalkosten, Abschreibungen und Umlagen auf jährlich 201.000,00 €; beim Lehrschwimmbecken auf 81.000,00 €. Bei den laufenden Bewirtschaftungskosten ergibt sich somit zwischen dem Hallenbad und dem Lehrschwimmbecken eine Differenz von 120.000,00 €. Unberücksichtigt hierbei bleiben Kostensteigerungen, z.B. im Energiebereich, die im Hallenbad höher ausfallen als im Lehrschwimmbecken (Strompreissteigerungen von 10 % von 2012 auf 2013, anfallende Fahrtkosten für Schüler der GGS Wiedenhof zum Hallenbad, höhere Bewirtschaftungskosten durch mehr Nutzer im Hallenbad und jährlich anfallende Sanierungskosten für die Aufrechterhaltung des Schwimmbetriebes). Die Voraussetzungen für die Weiternutzung des Hallenbades sind, dass die anfallenden Differenzkosten von 120.000,00 € zur Haushaltskonsolidierung anderweitig aufgebracht werden müssen, da eine Finanzierung über Kredite ausgeschlossen ist. Dies kann durch einen Bürgerbeitrag erfolgen (4.000 Hallenbadbefürworter x 30,00 € = 120.000,00 €). Nicht realisierte Beträge müssen über höhere Steuern aufgefangen werden. Der Grundsteuerhebesatz B betrage bei Übernahme der kompletten 120.000,00 € in 2013 464 v.H. statt 450 v.H.. Unter Berücksichtigung aller Kosten (Abschreibungen, Leistungsverrechnung, Personalkosten) würde sich die Differenz zwischen Hallenbad und Lehrschwimmbecken auf 369.000,00 € erhöhen, die Erhöhung für die Grundsteuer wäre 42 v.H..

 

Fraglich ist, welches Schwimmbad weiterbetrieben werden soll? Ein Risiko besteht durch dauerhafte und unwirtschaftliche Sanierungskosten, weil Investitionen aufgrund der Haushaltslage nicht durchgeführt werden können und nicht durchgeführte Investitionen ggf. zur Stilllegung des Hallenbades an der Vennstraße führen.

 

StV. Steiniger verweist auf die entsprechende Beratung aus der letzten Ratssitzung und die dort getroffene Vorgehensweise. Er betont, dass die CDU-Fraktion an dieser Position festhalte und keinen weiteren Steuererhöhungen zustimme. Ebenfalls lege man Wert darauf, im Bedarfsfall das Lehrschwimmbecken am Wiedenhof nach einer Stilllegung auch reaktivieren zu können. Er sehe eine gewisse Hoffnung darin, dass sich die im Vortrag vorgestellten Zahlen hinsichtlich des Defizits zu vorangegangenen Werten reduziert hätten.

 

StV. Kronenberg wirbt dafür, in heutiger Sitzung keine Entscheidung zu treffen, sondern erst das Gespräch im Ministerium in Düsseldorf abzuwarten. Danach könnten eine interfraktionelle Abstimmung und die Beschlussfassung in der Ratssitzung am 14.11.2012 erfolgen.

 

 

Bürgermeister Koester unterbricht die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, um Vertretern des Schwimmvereins Gelegenheit zu geben, Fragen zu stellen.

 

 

StV. Hein plädiert dafür, das Gespräch im Ministerium abzuwarten, regt eine private Weiterführung des Lehrschwimmbeckens an und verweist auf Nutzungsmöglichkeiten durch Reha-Einrichtungen sowie Kreisvolkshochschule.

 

StV. Greb verweist auf die letzte Beratung des Rates und plädiert dafür, die Bürgerschaft einzubeziehen, um zu gewährleisten, dass das Lehrschwimmbecken weiterbetrieben werden kann. Es wäre nach seiner Ansicht denkbar, den Schwimmunterricht der Grundschulen weiterhin dort stattfinden zu lassen.

 

StV. Helzer gibt zu bedenken, dass, wenn der Betrieb der Schwimmhalle Vennstraße nicht aufrecht erhalten werden kann, die Möglichkeit sichergestellt sein muss, das Lehrschwimmbecken zu reaktivieren. Es gelte der Gefahr vorzubeugen, in Waldbröl gänzlich ohne Schwimmbad auskommen zu müssen. Er betont weiterhin, dass neue Steuererhöhungen für die UWG nicht infrage kommen. Ebenso sollten betreffend der Suche nach einem privaten Betreiber für das Lehrschwimmbecken keine vorschnellen Verhandlungen geführt, sondern die Entwicklung erst einmal abgewartet werden.

 

StV. Simon erklärt, dass das Lehrschwimmbecken bei Einstellung des Betriebes in kurzer Zeit hinsichtlich der Haustechnik kaputt sei; die Weiterführung des Badbetriebes durch Private sei nach seiner Ansicht eine gute Möglichkeit, diesem Verfall vorzubeugen.

 

StV. Steiniger erinnert an die Schaltung eines Presseaufrufes, um die Bereitschaft der Bevölkerung zu erkunden, an der Erhaltung des Hallenbades, in welcher Form auch immer, mitzuwirken.

 

StV. Hein ergänzt, dass ein Infoabend zu diesem Thema zeigen werde, wie weit Interesse in der Bevölkerung vorhanden ist.

 

StV. Wirths gibt zu bedenken, wenn private Investoren sich im Lehrschwimmbecken an den Betriebskosten nicht aber an den Investitionskosten beteiligen.

 

StV. Hennlein verweist auf die im Hallenbad anfallenden Personalkosten und regt an, durch den Einsatz von geeigneten ehrenamtlichen Kräften die Beckenaufsicht neu zu organisieren und dadurch Personalkosten zu sparen.

 

Bürgermeister Koester fasst die Beratung dahingehend zusammen, dass alle politischen Kräfte bestrebt sind, eine Lösung zu finden, um zumindest ein Bad in Waldbröl auf Dauer zu erhalten. Hierzu ist eine notwendige Schwerpunktbildung vorzunehmen, die im Zweifel auf der Schwimmhalle in der Vennstraße liegt.

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig zu beschließen, das Lehrschwimmbecken mit Beginn der Weihnachtsferien 2012 zu schließen unter dem Vorbehalt, dass in dem Gesprächstermin am 29.10.2012 im Ministerium keine positive Aussicht auf die Aufrechterhaltung beider Bäder eröffnet wird.