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Frau Dickmann informiert den Ausschuss über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches am 01.06.2012 in Kraft getreten ist. Sie geht kurz auf die Veränderungen gegenüber dem bisher geltenden Gesetz ein. Nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz haben die privaten Haushalte die bei ihnen anfallenden Abfälle zur Beseitigung sowie die Abfälle zur Verwertung dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Ausnahmen von dieser Regelung sind gesetzlich geregelt. Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz besteht nunmehr die Chance, dass der Erlös aus der Wertstoffwiederverwertung den Gebührenzahlern zugute kommt.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
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