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Auszug - Ehemaliges Petzgelände  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 1.3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 28.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Hamerla stellt für diesen Bereich zwei Alternativen vor

 

Herr Hamerla stellt für diesen Bereich zwei Alternativen vor. Hochwertiges Wohnen soll hier im Vordergrund stehen, z. B. auch Mehrgenerationenwohnen. Hinzu treten Gastronomie und Dienstleistungen. Eine Variante beinhaltet den Abriss der Gebäude des ehem. Amtes für Agrarordnung mit Ausnahme des erhaltenswerten Gebäudes Oststraße 4 sowie des alten Petz-Gebäudes; bei Realisierung der Alternativlösung, die nicht bevorzugt wird, ist der Umbau des Mittelbaus vorgesehen, während im östlichen Bereich nach Abriss des „Alten Petz“ dort drei Solitäre entstehen könnten. Bei dieser Variante kann der städtische Parkplatz weitgehend erhalten bleiben, während er ansonsten entfällt. Beiden Varianten gemeinsam ist die Anlegung eines Platzes für Aufenthalt, Kommunikation und Entspannung sowie die Errichtung einer Tiefgarage.

 

Herr Hamerla zeigt dem Ausschuss eine weitere Möglichkeit auf, die beinhaltet, dass die Gebäude Oststraße 6, 8 und 8a ebenfalls abgerissen und für ein Neubauprojekt zur Verfügung stehen könnten. Hier besteht sehr wahrscheinlich seitens der jetzigen Eigentümer ebenfalls Verkaufsbereitschaft. Diese Überlegungen werden vom Ausschuss nachhaltig unterstützt, Herr Hamerla vertritt hierzu jedoch die Auffassung, dass je nach Kaufpreisvorstellung das gesamte Vorhaben unwirtschaftlich werden könnte. Die Verhandlungen sollten jedoch unbedingt aufgenommen werden.

 

Als zusätzliche Nutzungsvariante wird seitens des Ausschusses durch Frau StV. Theuer die Errichtung eines Hotels ins Spiel gebracht. Herr Hamerla nimmt diese Anregung auf und erklärt sodann den grundsätzlichen Ablauf eines Investorenauswahlverfahrens. Hierzu ist zunächst seitens der Stadt Waldbröl mit Herrn Böcker und ggf. weiteren Eigentümern ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem u. a. auch der Mindestkaufpreis festgelegt wird.

 

StV. Kronenberg fordert den Einsatz aller Verkaufserlöse als „Pool“, der für die Anschlussfinanzierung eines zukunftsfähigen Gebäudekonzeptes genutzt werden und erhebliche Kosten einsparen helfen kann. Herr Hamerla stellt hierzu dar, dass dieses Ansinnen einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung bedarf, die noch mit den Aufsichtsbehörden zu besprechen sei. Deshalb könne diese Absicht zunächst nur als Ziel formuliert werden.

 

Herr Hamerla unterbreitet dem Ausschuss einen Beschlussvorschlag, über den der Stadtrat in seiner Sitzung am 05.12.2012 nach Beratung in den Fraktionen entscheiden soll. Dieser wird noch schriftlich fixiert von der Verwaltung rechtzeitig vorgelegt. Als Nutzungsspektrum wird festgelegt: Kleinteiliger Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung, Ärztezentrum, Wohnen (einschl. Mehrgenerationenwohnen und betreutes Wohnen) sowie alternativ ein Hotel. In den städtebaulichen Vertrag für die gemeinsame Flächenaktivierung mit dem Eigentümer des ehemaligen „Petz-Areals“ sollen auch möglichst die Eigentümer der Grundstücke Oststraße / Ecke Scharnhorststraße einbezogen werden. Es wird ein Investorenauswahlverfahren durchgeführt. Die jeweiligen Projekte sind also erst im Laufe des Verfahrens bekannt. Herr Hamerla betont, dass eine solche Vorgehensweise für Waldbröl neu ist, seine Erfahrungen zeigen aber, dass so bessere Ergebnisse erzielt werden, weil kein Zufallsprodukt in Abhängigkeit zu einem einzelnen Bauinteressent entsteht.

 

Städtebauförderungsmittel werden für den neuen Platz beantragt.

 

 

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung begrüßt einstimmig das städtebauliche Konzept zur Neugestaltung und Bebauung des ehem. „Petz-Areals“ mit Arrondierung durch die Grundstücke Oststraße / Ecke Scharnhorststraße, sofern dies wirtschaftlich darstellbar ist, sowie die dementsprechende Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens.