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Auszug - Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl - Vorstellung und Beratung des Verkehrskonzeptes sowie des Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes (Bereich Verkehrsanlagen) -  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Hamerla schlägt vor, die Vorstellung und Beratung des Verkehrskonzeptes sowie das Handlungs- und Maßnahmenkonzept für den

 

Herr Hamerla schlägt vor, die Vorstellung und Beratung des Verkehrskonzeptes sowie das Handlungs- und Maßnahmenkonzept für den Bereich der Verkehrsanlagen in vier verschiedene Punkte zu untergliedern.

 

Die Vorstellung und Beratung soll in folgender Reihenfolge erfolgen:

 

1.                  Verkehrskonzept / Kfz-Verkehr

2.                  Nahmobilität

3.                  ÖPNV / Schiene

4.                  Parkraumkonzept

 

1.      Verkehrskonzept / Kfz-Verkehr

 

Mittels einer PowerPoint-Präsentation stellt Herr Hamerla das Verkehrskonzept des IEHK Innenstadt Waldbröl vor.

 

Die Innenstadt, vor allem die zweispurige Kaiserstraße (B 256), weist ein erhebliches Verkehrsaufkommen auf. Hierdurch wird die Lebensqualität erheblich beeinträchtigt. Die Verkehrsbelastung wurde im Jahr 2010 durch ein Fachbüro untersucht. Die Ergebnisse liegen vor.

 

Das Verkehrskonzept des IEHK Innenstadt Waldbröl beinhaltet die Änderung der bestehenden Verkehrsführung. Ziel des Verkehrskonzeptes ist eine innenstadtverträgliche Verkehrslösung. Dadurch soll für die Bürger, Kunden und Besucher des Zentrums Waldbröls die Attraktivität der Stadt gesteigert werden.

 

Als wesentliche Inhalte für die Realisierung des Verkehrskonzeptes werden der Bau des Boxbergkreisels und der Umgehungsstraße K 28n erachtet. Ohne Bau  des Boxbergkreisels ist eine Realisierung des Verkehrskonzeptes nicht möglich. Durch den Boxbergkreisel und die Umgehungsstraße K 28n werden deutliche Entlastungseffekte entstehen. Nach dem Bau der Umgehungsstraße K 28n wird auch eine Entlastung der Kfz-Verkehre auf der Bahnhofstraße und der Vennstraße erwartet.

 

Das Verkehrskonzept sieht den Umbau der Hauptverkehrsführungen in der Innenstadt vor. Die Kaiserstraße (B 256)  soll von der Gartenstraße bis zur Friedenstraße in Richtung Boxberg zur Einbahnstraße umgebaut werden. Nach Fertigstellung des Boxbergkreisels soll für die gesamte Bahnhofstraße eine Einbahnstraßenregelung gelten. In der Vennstraße soll bis zur Fertigstellung der K 28n der Zweirichtungsverkehr beibehalten werden. Danach soll auch die Vennstraße zur Einbahnstraße umgebaut werden. In der Gartenstraße und der Friedenstraße soll die bestehende Verkehrsführung erhalten bleiben. Die Nümbrechter Straße zwischen der Kaiserstraße und der Bahnhofstraße soll für den Zweiwegeverkehr geöffnet werden.

 

Vor der Verabschiedung des Verkehrskonzeptes sollen Gespräche mit den jeweiligen Anliegern der betroffenen Straßen geführt werden.

 

Nach dem Umbau der Kaiserstraße ist für die Bahnhofstraße und der Vennstraße in der Zeit von 2010 bis 2025 mit erheblich steigendem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die Ergebnisse der Analysen sind aus der PowerPoint-Präsentation ersichtlich.

 

Bei der geänderten Verkehrsführung handelt sich nicht um einen Einbahnstraßenring. Nach der Realisierung werden für die Verkehrsteilnehmer keine Umwege entstehen.

 

Der Baubeginn für den Boxbergkreisel ist im Herbst dieses Jahres vorgesehen. Nach Abschluss der Bauarbeiten am Boxbergkreisel kann nach Meinung von Herrn Hamerla mit dem Umbau der Kaiserstraße begonnen werden.

 

Mit dem möglichen Baubeginn der Umgehungsstraße K 28n ist nicht vor dem Jahr 2016 zu rechnen.

 

Die Umsetzung des Konzeptes wird zum Jahr 2025 auf den erwähnten Straßenabschnitten zu einer deutlichen Gesamtminderung der Verkehrsbelastung führen.

 

Der Querschnitt der Kaiserstraße beträgt 11,20 m – 14,60 m. Die Fahrbahnbreite beträgt 7,10 m – 11,50 m. Die Gehwegbreiten betragen zwischen 1,50 m – 2,50 m. Im gesamten Bereich stehen 10 Parkplätze für Längsparken zur Verfügung. Nach dem Umbau der Kaiserstraße zur Einbahnstraße reduziert sich die Fahrbahnbreite auf 4,50 / 4,75 m. Berücksichtigt ist hierbei ein Schutzstreifen für Radfahrer von 1,25 m. Im Bereich einer Abbiegespur beträgt die Fahrbahnbreite 7,75 m. Die Gehwegbreiten betragen dann durchschnittlich 2,00 – 6,00 m. Es stehen dann bis zu 65 Parkplätze für das Längsparken zur Verfügung.

 

Nach Aussage von Herrn Hamerla trägt der Landesbetrieb Straßen NRW das Grundkonzept für die Änderung der  Verkehrsführung im Innenstadtbereich mit.

 

Es besteht die Möglichkeit der Bezuschussung aus Mitteln der Städtebauförderung für den Boulevard.  

 

Herr Grüber sieht bei dem vorgestellten Verkehrskonzept die Gefahr einer starken Zunahme des Schwerlastverkehrs in der Bahnhofstraße. Er befürchtet deshalb erhebliche Schäden an der Straße. Er fragt nach, ob die Bahnhofstraße weiterhin ihren Status als Stadtstraße behalten wird, oder ob eine Umwidmung als Bundesstraße vorgesehen ist. Seiner Meinung nach müssten die Anlieger der Bahnhofstraße für Schäden an der Straße im Rahmen von KHG-Beiträgen zukünftig aufkommen.

 

Herr Hamerla weist auf die langfristig zu sehende Entlastung der Bahnhofstraße hin. Er ist der Ansicht, dass die Bahnhofstraße weiterhin Stadtstraße bleibt. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Bund. Zu diesem Thema werden Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen NRW zu führen sein. Die Anlieger der Bahnhofstraße werden an den Planungen beteiligt.

 

Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Waldbröl wird die Umsetzung der Umbaumaßnahmen aus städtischen Haushaltsmitteln nicht zu realisieren sein. Eine Förderung aus Mitteln des Landes oder des Bundes ist mit den jeweiligen Behörden abzustimmen. Hierfür bedarf es vorab eines positiven politischen Votums des Rates der Stadt Waldbröl.

 

Für die Fahrbahn sind keine KAG-Beträge zu erheben, nur für die Nebenanlagen.

 

Auch nach Einführung eines Einbahnstraßensystems auf der Kaiserstraße (B256) von der Gartenstraße bis zur Friedenstraße in Richtung Boxberg soll die Kaiserstraße weiterhin Bundesstraße bleiben. Die Einbahnstraßenreglung auf einer Bundesstraße ist nicht der Regelfall. Hierzu bedarf es der Genehmigung des Bundes.

 

Frau Bourtscheidt weist darauf hin, dass das Land NRW keine Straßenbaumaßnahmen mehr fördert. Hierzu teilt Herr Knott mit, dass keine neuen Maßnahmen durch das Land NRW mehr eingeplant werden. Eine Einplanung der Umgehungsstraße K 28n ist für das Jahr 2016 bereits erfolgt.

 

Frau Schneider-Jacobs fragt nach, ob neben den 65 Parkplätzen für das Längsparken noch zusätzliche Anlieferzonen entstehen. Hierzu teilt Herr Hamerla mit, dass die Anlieferzonen gehen zu Lasten der Parkplätze gehen.

 

Zum möglichen Mehrverkehr im Bereich der Scharnhorststraße fehlen noch die Grundlagen. Hierfür sind Verkehrszählungen erforderlich.

 

Im Ausschuss entsteht eine Diskussion über den Schwerlastverkehr im Innenstadtbereich. Herr Grüber ist der Ansicht, dass der Schwerlastverkehr im Innenstadtbereich nach Abschluss der Umbauarbeiten noch zunehmen wird. Nach Ansicht von Herrn Hamerla liegen hierzu keine Fakten vor. Ein Vergleich zwischen dem jetzigen Stand und dem Jahr 2025 ist nur schwierig zu ermitteln.

 

2. Nahmobilität

 

Das Nahmobilitätskonzept baut auf das Verkehrskonzept auf. Radverkehr und Fußgängerwege sind Teil des Gesamtkonzeptes. Ziel ist es, Radfahrer über Schutzstreifen am Verkehr teilnehmen zu lassen. Dadurch entsteht kein Konflikt mit den Fußgängern.

 

Die Mehrzweckstreifen dürfen von Kraftfahrzeugen überfahren werden.

 

Zum Bau von Radfahrstreifen muss die Vennstraße verbreitert werden. Wegen der baulichen Situation der Bahnhofstraße ist dort keine Verbreiterung möglich.

 

An der Friedenstraße und der Kreuzstraße sind bereits Mehrzweckstreifen vorhanden. Eine Verknüpfung mit der Bahnhofstraße und der Kaiserstraße ist somit möglich.

 

Für die Gartenstraße sind beidseitig Radwege vorgesehen.

 

Vom Boxbergkreisel in Richtung Innenstadt bis zur Einmündung Friedenstraße sollen beidseitig Schutzstreifen für Radfahrer entstehen.

 

Im Einbahnstraßenbereich der Kaiserstraße (B 256) scheint die Anlage von beidseitigen  Radwegen wegen der daraus entstehenden Fußgängerprobleme nicht ratsam.

 

Auf Nachfrage von Frau Schneider-Jacobs teilt Herr Hamerla mit, dass der seinerzeit vorgeschlagene Cityweg und der Promenadenweg für das geplante Mobilitätskonzept nicht mehr benötigt werden.

 

Die Errichtung von Querungshilfen im Einbahnstraßenbereich der Kaiserstraße (B 256) ist noch abzuklären. Herr Hamerla sieht dies bei einer Fahrbahnbreite von 4,5 m Querungshilfen als nicht erforderlich an.

 

3. ÖPNV / Schiene

 

Die Verkehrsbetriebe der OVAG haben mitgeteilt, dass sie dem geplanten Verkehrskonzept zustimmen könnten. Von dort werden keine Probleme mit der Anbindung der Schulen gesehen. Weitere Erörterungsgespräche mit den Busunternehmen werden folgen.

 

Frau Schneider-Jacobs erkundigt sich nach den Verbindungen zwischen dem Bahnhof und dem Busbahnhof und vom Busbahnhof zum Panarbora-Park. Hierzu teilt Wirtschaftförderer Becker mit, dass Gespräche in Kürze geführt werden.

 

Der Betrieb der Wiehltalbahn ist für den Ausbau des örtlichen Tourismus von hoher Wichtigkeit.

 

4. Parkraumkonzept

 

Herr Ebner stellt die Ergebnisse der im September 2012 durchgeführten Parkplatzerhebung vor.

 

Die Erhebung erfolgte auf privaten Stellplatzanlagen, öffentlichen und städtischen Parkplätzen und öffentlichen Parkplätzen an Straßen. Die Zählung erfolgte mittwochs und an Markttagen. Es wurde dabei festgestellt, dass zusätzlicher Parkraum bereitgestellt werden muss. Etwa 200 Parkplätze könnten im jetzigen Bereich des Merkurhauses, auf dem Postgelände und dem jetzigen Gelände des Rathauses, zukünftig Gesundheits- und Wohlfühloase, entstehen.

 

Im Bereich des ehemaligen Petz-Geländes und an der Friedenstraße werden Stellplätze entfallen.

 

Die momentane Parkraumbewirtschaftung muss optimiert werden. Die Höhe der Parkgebühren sollte sich aus der Entfernung zum Zentrum ergeben. Private Stellplätze werden dann stärker genutzt. Die Stellplätze müssen gut ausgeschildert sein. Hierfür ist ein Leitsystem Voraussetzung. Es sind gegenwärtig keine dramatischen Parkraumprobleme erkennbar.

 

Als Fazit aus dem Vortrag hält Herr Hamerla fest, dass am Maßnahmenkonzept noch viel Arbeit zu leisten ist. Die zeitlichen Voraussetzungen für die Förderung der Maßnahmen  bis Mitte 2013 sind dabei von hoher Wichtigkeit.

 

Herr Solbach dankt den Herren Hamerla und Ebener für deren Vortrag. Die PowerPoint-Präsentation wird den Fraktionen zugeleitet.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat bei 9 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen einstimmig das vorgestellte Verkehrs- und Parkraumkonzept.