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Frau Nowak-Schöbel nimmt Stellung zu dem Antrag der SPD-Fraktion und teilt mit, dass hiermit die Einrichtung kleinerer Lerngruppen bezweckt werden sollte.
Die Vorsitzende erklärt hierzu, dass das 8. Schulrechtsänderungsgesetz inzwischen in Kraft getreten ist und Vorschläge beinhaltet, die in der Begründung des Antrages noch keine Berücksichtigung gefunden haben.
Seitens der Verwaltung teilt Frau Bertrams-Helzer Folgendes mit:
Der Klassenfrequenzrichtwert wird künftig schrittweise reduziert. Die Bandbreite liegt zurzeit bei 18 – 30 Schülern. Im laufenden Schuljahr handelte es sich um einen geburtenschwachen Jahrgang, in den nächsten sechs Jahren jedoch wird es sich um recht konstante Schülerzahlen handeln. Verschiebungen innerhalb der drei Waldbröler Grundschulen sind möglich. Bei Erreichen der Höchstgrenze können aber trotz zu berücksichtigendem Elternwillen keine Kinder aus Nachbarkommunen aufgenommen werden. In Bezug auf die GGS Holpe wird deutlich darauf hingewiesen, dass nicht die Absicht besteht, Schüler abzuwerben. Das 8. Schulrechtsänderungsgesetz wird positive Auswirkungen auch auf die dortige Grundschule haben. Konkretere Angaben werden dem Schulentwicklungsplan zu entnehmen sein.
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