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Auszug - Stauteich oberhalb des Krankenhauses (ehemalige Teichanlage zur Versorgung des alten Waldbröler Krankenhauses und des Gutshofes)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Energie
TOP: Ö 1.1
Gremium: Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Kronenberg begrüßt die Ausschussmitglieder sowie die Presse und erteilt der Verwaltung das Wort

 

Vorsitzender Kronenberg begrüßt die Ausschussmitglieder sowie die Presse und erteilt der Verwaltung das Wort. Herr Kaesberg und Herr Knott informieren die Ausschussmitglieder vor Ort über die aktuelle Situation des Stauteiches. Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Teichanlage ist 2006 abgelaufen. Die Eigentumsrechte an der Teichanlage und den sie umgebenden Waldflächen sind im Jahr 2012 von der Kreiskrankenhaus GmbH durch Verkauf auf einen privaten Erwerber übergegangen.

 

Zurzeit prüfen die untere Wasserbehörde beim Oberbergischen Kreis und der Aggerverband als Gewässerunterhaltungspflichtiger gemeinsam mit dem neuen Eigentümer, ob und ggf. unter welchen Auflagen ein neues Wasserrecht für die Teichanlage erteilt werden kann. Der neue Eigentümer ist grundsätzlich am Erhalt der Teichanlage interessiert und bereit, die dafür notwendigen Auflagen zu erfüllen, soweit diese sich in einem angemessenen Rahmen bewegen.

 

Der Stauteich liegt derzeit im Hauptschluss des Waldbrölbaches. Beim Erhalt der Teichanlage müsste der Bachlauf um die Teichanlage herumgeführt werden.

 

Bei der Aufgabe der Teichanlage könnte der Damm zum Ablassen des Wassers geöffnet werden. Der Bach würde dann durch den ehemaligen Teich fließen und müsste an das unterhalb des Dammes vorhandene Bachbett angebunden werden. Teilbereiche des ehemaligen Teiches könnten dann mit Erdreich verfüllt werden.

 

Die Stadt Waldbröl ist an dem formellen wasserrechtlichen Verfahren nicht beteiligt. Der Aggerverband hat die Verwaltung dennoch um eine Stellungnahme zu dem Erhalt oder der Beseitigung der Teichanlage gebeten, da man an einer einvernehmlichen Lösung interessiert ist. Bei einem Termin vor Ort am 20.11.2012 hat die Verwaltung für den Erhalt des Teiches votiert, gleichzeitig aber auch darauf hingewiesen, dass eine finanzielle Beteiligung der Stadt Waldbröl als Kommune im Nothaushaltsrecht nicht möglich ist.

 

Die Ausschussmitglieder unterstützen einhellig das Votum der Verwaltung. Dabei weisen sie auf die ortshistorische Bedeutung der Teichanlage für die Wasserversorgung der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt bzw. des alten Krankenhauses und des diesem angegliederten Gutshofes hin. Auch auf die Bedeutung des Teiches als Ziel der Besucher und Patienten des Kreiskrankenhauses Waldbröl sowie der Bewohner aus den angrenzenden Wohngebieten Waldbröls bei Spaziergängen durch das Naherholungsgebiet „Freiheit“ wird verwiesen. Der Stadtverordnete Hennlein fordert aus Gründen des Artenschutzes den Erhalt des Teiches, da dieser ein Lebensraum für viele vom Aussterben bedrohte Amphibienarten ist.

 

Die weitere Beratung erfolgt in der Sitzung des Bürgerhauses.

 

 

 

Der Ausschuss fährt weiter zur Besichtigung des Wirtschaftsweges, dessen Einziehung vorgesehen ist.