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Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass ein Investor fünf Baugrundstücke gekauft hat. Er beabsichtigt, ein größeres Wohnhaus, eine Garagen- und Carportanlage sowie ein Nebengebäude zu bauen. Die in dem gesamten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 61 ausgewiesenen sechs Baufenster werden auf vier Baufenster und eine Fläche für den Bau von Garagen reduziert. Ein Bauvorhaben wurde von einem anderen Bauherrn schon errichtet.
Um das Investorenprojekt realisieren zu können, ist es erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 61 zu ändern. Herr Knott erläutert die in der Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen.
StV. Theuer kann sich mit den Änderungen nicht identifizieren. Sie befürchtet, dass durch den Neubau der dörfliche Charakter verloren geht, sie möchte die Eingeschossigkeit, das Satteldach, die Dachneigung und die Farbgebung weiter festgeschrieben wissen. Ihre Ausführungen werden auch von s.B. Laskowski unterstützt. Er bittet auch dafür Sorge zu tragen, dass keine Mauer als Einfriedung errichtet werden kann.
Die CDU-Fraktion und StV. Giebeler bringen zum Ausdruck, dass sie dem Bauvorhaben zustimmen können.
Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger stimmt der Ausschuss zu einzelnen Unterpunkten separat ab:
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt mit
a) 8 Ja-Stimmen bei 4 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen, der Änderung der zulässigen Dachform Satteldach in die zulässigen Dachformen Satteldach und Walmdach und der Änderung der zulässigen Dachneigung von 30° bis 40° auf 22° bis 40°
b) 8 Ja-Stimmen bei 6 Gegenstimmen, dem Wegfall der maximalen Eingeschossigkeit bei unveränderter Höhe der baulichen Anlagen
zuzustimmen.
Die Verwaltung sagt zu, Mauern als Einfriedung mittels Städtebaulichem Vertrag auszuschließen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt mit 8 Ja-Stimmen bei 6 Gegenstimmen die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 – Seifen – Fernblick – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt mit 8 Ja-Stimmen bei 6 Gegenstimmen die öffentliche Auslegung des Planes gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt mit 8 Ja-Stimmen bei 6 Gegenstimmen, den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.
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