Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
StV. Hennlein erläutert die Anfrage.
Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass das Thema bereits im Ausschuss für Bauen und Verkehr behandelt wurde. Das Bushäuschen sei seinerzeit ohne vorhergegangenen Behördentermin aufgestellt worden. Es habe jedoch keinesfalls an der Verschwenkung stehen bleiben können, da dieser Punkt eine Gefährdung mit sich gebracht hätte. An der bisherigen Stelle sei eine Aufstellung nicht möglich gewesen, da der notwendige Grunderwerb nicht machbar war. Die insgesamt angefallenen Kosten in Höhe von 3.000 € würden jedoch nicht von der Stadt Waldbröl getragen werden müssen, sondern von dem beauftragten Ingenieurbüro, was eigene Versäumnisse in dieser Angelegenheit eingeräumt habe und den Sachverhalt als Schadenfall seiner Versicherung meldet.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |