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Vorsitzender Steiniger führt aus, dass das Ergebnis der Beratungen zum IEHK in der vorliegenden Beschlussvorlage zusammengefasst und für den Stadtrat als empfehlender Beschluss vorbereitet wurde.
Er fragt, ob es Änderungswünsche gibt.
StV. Hein bittet die Ziff. 11 wie folgt zu ergänzen:
Die Akteure, die bisher in den Workshoprunden zum IEHK dankenswerterweise engagiert mitgearbeitet haben und weitere Interessierte….
Dies findet die Zustimmung des Ausschusses.
StV. Theuer regt an, wie auch in Nümbrecht und Wiehl, die Bürger auch weiterhin in die Umsetzung der Vorhaben mit einzubeziehen, entsprechende Informationsveranstaltungen durchzuführen.
StV. Kronenberg kritisiert, dass im Masterplan noch das Mehrgenerationenwohnen im Bereich des Hallenbades und kein Anbau an das Rathaus dargestellt sind. Er bittet, den Masterplan entsprechend zu ändern.
Der Ausschuss verständigt sich darauf, Herrn Hamerla aufzugeben, den Masterplan entsprechend zu ändern. Herr Hamerla hat das inzwischen zugesagt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig folgende Beschlussfassung: 1. Das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl 2025 (IEHK Innenstadt 2025) wird der mittelfristigen Entwicklung der Innenstadt zugrunde gelegt. In das Konzept aufzunehmen sind folgende Änderungen: Zu Leitprojekt 2 „Das neue Zentrum im Herzen der Innenstadt: Die Mitte der Mitte“ und Rathausstandort:
Der Rat der Stadt Waldbröl sieht die Notwendigkeit, eine zukunftsfähige Lösung für den Verwaltungsstandort zu finden.
Hierfür bestehen zwei Möglichkeiten:
1. Ein wirtschaftlich vertretbarer Aus- und Umbau des Rathauses am bestehenden Standort / Konzentration östlich der Nümbrechter Straße (unter Einbeziehung innovativer Lösungen wie „Plus-Energie-Haus u. Ä.) oder 2. die Realisierung eines neuen Standorts für Rat, Verwaltung und die BürgerInnen durch Integration in ein Neubauprojekt des „Merkur-Areals“, das unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts (IEHK), ausgeschrieben und umgesetzt wird.
Es ist für die Stadt Waldbröl die wirtschaftlich beste Lösung zu finden.
Zu Leitprojekt 6 „Die Innenstadt von Waldbröl: ein Ort der Gesundheit und Lebensqualität“:
Der Rat der Stadt Waldbröl strebt an, für die BürgerInnen, den Schulbetrieb und die Vereine ein adäquates Bäderangebot bereitstellen zu können. Dabei hat der bestehende Standort an der Vennstraße erste Priorität. Hierfür sind gemeinsame Anstrengungen der Stadt, der BürgerInnen und Vereine notwendig.
Eine zeitliche Befristung der gemeinsamen Bemühungen zur Erhaltung des bestehenden Bades ist erforderlich, um andere Planungen und Optionen nicht zu behindern. Als zeitliche Befristung wird das Jahr 2015 benannt.
Alternativ wird geprüft, ob durch die Integration eines öffentlichen Bades in ein privat zu errichtendes Hotel-, Bad-, Wellness- und Gesundheitsprojekt o. Ä. am Standort des heutigen Rathauses eine wirtschaftlich tragfähige Lösung gefunden werden kann, falls das bestehende Bad nicht wie erwünscht, zu erhalten ist.
2. Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept zum IEHK Innenstadt 2025 wird einschließlich der dargestellten Prioritäten im Grundsatz gebilligt. 3. Das mittelfristige Programm zur Städtebauförderung ist zu erarbeiten und einschließlich einer Kosten- und Finanzierungsübersicht den Gremien des Rats zur Beschlussfassung vorzulegen. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen sollen dann im Einzelnen in Fachausschüssen und im Rat behandelt und beschlossen werden. 4. Die Leitprojekte 1 Ein innenstadtverträgliches Verkehrskonzept für Waldbröl: Bummeln im Zentrum 2 Das neue Zentrum im Herzen der Innenstadt: Die Mitte der Mitte 3 Lebendiges Zentrum: Orte der Begegnung entlang der Hochstraße 4 Vitale Innenstadt: Vielfalt und Aktivierung der Potenziale mit Einzelhandel, Gastronomie sowie Arbeiten und Wohnen 5 Kommunikation, Alltagskultur, Märkte und Veranstaltungen im Zentrum 6 Die Innenstadt von Waldbröl: ein Ort der Gesundheit und Lebensqualität 7 Verpflichtung Baukultur 8 Tourismus entdecken 9 Pro Kultur 10Wohnen in der Innenstadt für alle Nachfragegruppen: attraktiv, nachhaltig, sozial werden, unter Berücksichtigung der Änderungen zu Punkt 1., als Zielsetzung beschlossen und sind für eine mittelfristige Umsetzung zu verfolgen. 5. Das Verkehrskonzept (KFZ, Nahmobilität, ÖPNV, Parkraum) des IEHK Innenstadt 2025, behandelt und empfohlen im Ausschuss für Bauen und Verkehr am 22.01.2013, wird grundsätzlich beschlossen. Der Antrag auf Teilentwidmung der B 256/Kaiserstraße (Abschnitt Gartenstraße/
Die Finanzierung der Umsetzung des Verkehrskonzepts ist sicherzustellen. 6. Bei der Aktivierung der innerstädtischen Flächenpotenziale des Masterplans Innenstadt hat die „Mitte der Mitte I, das neue Zentrum an der Kaiserstraße“ (Merkur-Komplex) die 1. Priorität. Die Immobilie der beiden privaten Teileigentümer soll, zusammen mit den angrenzenden städtischen Flächen, entwickelt werden. Die Stadt ist bereit, die Flächen der privaten Teileigentümer zu binden und Investoren zur Umsetzung eines entsprechenden Projekts auf eigene Kosten zu akquirieren. Hierzu ist ein Investorenauswahlverfahren durchzuführen. Gelingt es bis Ende Juli 2013 nicht, dass - die beiden privaten Teileigentümer ein Projekt mit den Zielsetzungen des Rats realisieren können oder - dass eine vertragliche Regelung (Kaufvertrag mit aufschiebenden Bedingungen) zwischen den beiden Privateigentümern und der Stadt Waldbröl vereinbart wird, beabsichtigt die Stadt Waldbröl, das Alternativkonzept mit kleinteiligen Angeboten an einer neuen öffentlichen Erschließung zu verfolgen. Hierzu ist dann ein Bebauungsplan aufzustellen. 7. Für das Petzareal sind vertragliche Vereinbarungen im Sinne des im Entwurf vorliegenden städtebaulichen Vertrags mit den Eigentümern zu schließen. Die angrenzenden kleineren Grundstücke sind einzubeziehen, wenn mit den Eigentümern Einvernehmen erzielt und dies wirtschaftlich dargestellt werden kann. Die notwendigen Altlastenuntersuchungen und das Investorenauswahlverfahren sind von der Stadt Waldbröl durchzuführen. Die Aufwendungen hierfür sind durch die Investorenmaßnahme zu decken, sind also Bestandteil der Ausschreibung. 8. Die Erarbeitung von Gestaltungsleitlinien für die Innenstadt und die Auflegung eines Fassadenprogramms für Stadtbild prägende Gebäude und Baudenkmäler in der Innenstadt sollen Gegenstand des Städtebauförderungsantrags und so früh wie möglich (nach Bewilligung) durchgeführt werden. 9. Ein Gestaltungsbeirat ist sofort einzurichten. Die Aufgaben, Organisation, Zusammensetzung, Kosten und Finanzierung des Beirats sind vorzulegen. 10. Waldbröl ist als herausragender Fremdenverkehrsstandort in der Region zu entwickeln. Es ist zu prüfen, mit den Städten und Gemeinden Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Ruppichteroth, Wiehl und Windeck ein regionales Tourismuskonzept unter Einbeziehung der maßgeblichen Institutionen und des Kreises zu erarbeiten. Die Marke „Waldbröl als Gesundheits- und Wohlfühloase der bergischen Region“ ist einzubinden. 11. Zur Entwicklung der Innenstadt auf der Grundlage des IEHK Innenstadt 2025 bietet der Rat der Stadt Waldbröl an, ein Innenstadtforum einzurichten. Die Akteure, die bisher in den Workshoprunden zum IEHK dankenswerterweise engagiert mitgewirkt haben und weitere Interessierte, werden als Teilnehmer des Innenstadtforums eingeladen. Die Aufgaben, Organisation, Zusammensetzung, Kosten und Finanzierung des Forums sind vorzulegen.
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