Bürgerinformationssystem
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Vorsitzender Steiniger ruft den Tagesordnungspunkt auf und erteilt das Wort Herrn Knott. Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die vorgeschlagene Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates.
Auf Frage von StV. Kronenberg, führt Herrn Knott aus, dass die vorgeschlagene Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates auf einen Vorschlag von Frau Gruß-Rinck basiere.
Herr Kronenberg regt an, entgegen des Vorschlages, in den Gestaltungsbeirat aus jeder Fraktion ein stimmberechtigtes Mitglied zu entsenden.
Aus dem Ausschuss wird an sich kritisiert, dass Frau Gruß-Rinck die drei Fachleute aussuchen möchte. Es wird vorgeschlagen, über die Architektenkammer bzw. Verbände Fachleute zu suchen. Dabei sollte Wert darauf gelegt werden, dass diese Fachleute sich freiwillig melden und auch interessiert sind.
Städt. Verw.-Rat Knott erklärt, dass der Gestaltungsbeirat vierteljährlich tagen soll, die Kosten sich hierfür insgesamt auf ca. 5.000 € jährlich belaufen werden, anteilig für die Fachleute ca. 300 € pro Sitzung.
Bezüglich der Länge der Wahldauer des Gestaltungsbeirates verständigt sich der Ausschuss auf die Dauer von fünf Jahren.
Auf Frage von StV. Hein wird festgelegt, dass die sachkundigen Bürger ein Sitzungsgeld erhalten, Ratsmitglieder jedoch nicht.
Nach eingehender Diskussion verständigt sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung auf folgende Festlegungen:
Zweck
Der Gestaltungsbeirat berät in Fragen der Stadtgestaltung und des Stadtbilds. Er stößt bei schwierigen Entscheidungen eine kritische Diskussion an – besonders bei öffentlichen Gebäuden auch in der Bevölkerung – und verbreitet mit seinen Empfehlungen auch die Basis für die Beratung in den politischen Gremien.
Mitglieder
Der Gestaltungsbeirat soll sich zusammensetzen aus
1. Frau Gruß-Rinck als Vorsitzende;
2. dem Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung als stimmberechtigtes Mitglied;
3. drei anerkannten Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Landschaftsplanung und Städtebau, die ihren Wohnsitz nicht im Gebiet der Stadt Waldbröl haben als stimmberechtigte Mitglieder;
4. je einem/r Vertreter(in) der im Rat der Stadt Waldbröl vertretenen Fraktionen als stimmberechtigte Mitglieder;
5. dem Fachbereichsleiter Bauen als beratendes Mitglied.
Für alle Mitglieder sind VertreterInnen zu wählen. Die Mitglieder werden vom Rat berufen.
Der Gestaltungsbeitrag tagt nach Bedarf, maximal viermal pro Jahr. Die Wahl der Mitglieder soll für einen Zeitraum von fünf Jahren gelten.
Die stimmberechtigten externen Mitglieder erhalten einen Sitzungsgeld analog des Gutachterausschusses sowie die Erstattung der Fahrtkosten. Ratsmitglieder erhalten kein Sitzungsgeld gemäß § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung gewährt.
Der Beirat tagt nicht öffentlich.
Aufgaben
Der Gestaltungsbeirat hat die Aufgabe, zu Projekten, besonders in der Innenstadt, Stellung zu nehmen und zu beraten.
Die Beratung bezieht sich auf
- Neubaumaßnahmen mit städtebaulicher Bedeutung oder Stadtbild prägendem Charakter;
- bauliche Veränderungen an Gebäuden, besonders in der Innenstadt;
- Abweichungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer Gestaltungssatzung
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig folgende Beschlussfassung:
Der Rat beschließt die sofortige Einrichtung eines Gestaltungsbeirates entsprechend den in der Beschlussvorlage dargestellten Grundsätzen. Die externen Mitglieder sowie die VertreterInnen der Fraktionen werden unverzüglich benannt.
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