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Der Ausschussvorsitzende Roger Helzer begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder und die Vertreter der Verwaltung. Er stellt fest, dass die Einladung zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht erfolgt ist. Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, dass Herr Grassow unter dem TOP 3.1 über die Verkehrsschau vom 14.05.2013 berichtet. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Herr Kaesberg verweist auf den Beschluss des Ausschusses vom 17.10.2012 und die Beratungen zum Winterdienst in der Sitzung am 12.03.2013.
Bislang wurden alle öffentlichen Straßen im Stadtgebiet bei Winterdienstarbeiten geräumt und gestreut. Bei 16 Straßen im Stadtgebiet bestehen bisher durch ihre Enge Probleme bei den Winterdienstarbeiten. Bei der Neuausschreibung der Winterdienstarbeiten soll für die Mehrzahl dieser Straßen der Einsatz kleinerer und wendigerer Fahrzeuge ausgeschrieben werden. Bei anderen Straßen soll die Räum- und Streupflicht auf die Anlieger übertragen werden. Es handelt sich hierbei im Einzelnen um folgende Straßen:
- in Waldbröl: Bachweg, Kreishauspfad und Teilstück des Humperdinckweges in Höhe der Häuser Nr. 47-51 und 34-38; - in Rossenbach: Teilstück des Dornbuschweges zwischen der Rossenbacher Straße und Im Bungerd sowie Zufahrt zum Haus am Sängerheim 3; - in Niederhausen: Stichweg der Straße Im Bruch in Höhe der Häuser Nr. 1 und 2-4; - in Herfen: Südwinkel; Weierskamp und Jacobsgarten; - in Krahwinkel: Kornhahn einschl. Feriensiedlung und - in Helten: Am Ausguck.
Die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes NRW hat im Zuge einer durchgeführten Prüfung die Stadt Waldbröl zur Kostensenkung im Bereich des Winterdienstes aufgefordert. Eine gleichlautende Forderung hat auch die Kommunalaufsicht des Oberbergischen Kreises an die Stadtkämmerin Hasenbach gerichtet.
Tatsächliche Senkungen lassen sich nur bei den Kosten, die nicht über Gebühren auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden können, erzielen. Die Verwaltung hat daher geprüft, welche Ortsverbindungsstraßen nicht zwingend zum Erreichen der Ortschaften befahren müssen. Hierfür kommen danach folgende Straßen in Betracht:
- Bettingen – Geiningen, - Geiningen – Hülstert, - Dahl – Bruchhausen, - Vierbuchermühle – Mittel, - Mittel – Helzen, - Mittel – Bettenhagen, - Teilstück der Nutscheidstraße zwischen der B 256 und Fort Ommeroth, - Rossenbach – Ziegenhardt, - Heide – Hufen, - Seifen – Krahwinkel und - Happach – Brölerhütte.
Die Winterdienstkosten werden nach der neuen Ausschreibung vermutlich steigen. Die Ausschreibung erfolgt europaweit. Da sich die Firmen um die Bereitstellung von Winterdienstfahrzeugen kümmern müssen, sollen die Winterdienstleistungen im Mai 2013 ausgeschrieben werden.
Aus dem Ausschuss erhebt sich die Frage, welche Einsparungen durch die Streichung der von der Verwaltung vorgestellten Ortsverbindungsstraßen zu erzielen sind. Hierzu können von der Verwaltung derzeit keine konkreten Zahlen benannt werden. Der Anteil der Stadt an den Winterdienstkosten beträgt aktuell 48,5 %.
Von Seiten der Verwaltung wird in der Streichung des Räum- und Streudienstes bei Ortsverbindungsstraßen die einzig mögliche Einsparmöglichkeit gesehen. Die Einsparung eines gesamten Räum- und Streubezirkes ist nicht möglich.
Die Verwaltung wird dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen ein Abstufungsprogramm für Straßen in Stadtgebiet vorlegen. Nur durch die Abstufung der Straßen zu Wirtschaftswegen lassen sich der Unterhaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten reduzieren. Es besteht andernfalls die Gefahr, dass zukünftige städtische Haushaltssicherungskonzepte nicht genehmigungsfähig sind.
Frau Schneider-Jacobs wünscht von der Verwaltung eine schriftliche Stellungnahme zum Entwidmungsverfahren von Gemeindestraßen.
Herr Paech gibt im Bezug auf die Streichung der Winterdienstleistungen an Ortsverbindungsstraßen beispielhaft zu bedenken, dass Feuerwehrfahrzeuge der Löschgruppe Heide bei einem Brand die Ortschaft Hufen nur über Umwege erreichen können oder dass der Schulbusverkehr zwischen den Ortschaften Dahl und Bruchhausen umgeleitet werden muss.
Im Ausschuss entsteht eine rege Diskussion über die Übertragung der Räum- und Streupflicht auf die Anlieger und die Einstellung von Winterdienstleistungen auf verschiedenen Ortsverbindungsstraßen.
Bei Straßen, in denen die Räum- und Streupflicht übertragen werden soll, sind die Anlieger frühzeitig über die Entscheidung zu informieren.
Herr Ganss regt an, bei anderen Nebenstraßen die Anlieger zu befragen, ob der Räum- und Streudienst auf sie übertragen werden soll.
Vor der Einstellung des Räum- und Streudienstes bei den von der Verwaltung vorgeschlagenen Ortsverbindungsstraßen sollen hierzu Stellungnahmen der Kreispolizeibehörde, der Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Asto eingeholt werden.
Nochmals weist Herr Knott darauf hin, dass die Ausschreibung der Winterdienstleistungen kurzfristig erfolgen muss.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Winterdienst in dem Bezirk 3 wird ausgeschrieben und vergeben.
2. Der bisher in dem Bezirk 3 eingesetzte städtische Unimog U 400 wechselt in den Bezirk 10, der bisher vergeben war, in der neuen Ausschreibung dann aber nicht vergeben werden soll.
3. In den zu vergebenden Bezirken 3 + 9 wird jeweils der Einsatz eines Unimog 20 oder eines vergleichbaren Fahrzeugs ausgeschrieben.
4. Während durch den Einsatz kleinerer und wendigerer Fahrzeuge die meisten der bisher im Stundenlohn geräumten und gestreuten engen und schmalen Straßen in die Winterdienstpläne der Bezirke 3 + 9 aufgenommen werden können, wird die Räum- und Streupflicht in den folgenden Straßen auf die Anlieger übertragen:
- in Waldbröl: Bachweg, Kreishauspfad und Teilstück des Humperdinckweges in Höhe der Häuser Nr. 47-51 und 34-38; - in Rossenbach: Teilstück des Dornbuschweges zwischen der Rossenbacher Straße und Im Bungerd sowie Zufahrt zum Haus am Sängerheim 3; - in Niederhausen: Stichweg der Straße Im Bruch in Höhe der Häuser Nr. 1 und 2-4; - in Herfen: Südwinkel; Weierskamp und Jacobsgarten; - in Krahwinkel: Kornhahn einschl. Feriensiedlung und - in Helten: Am Ausguck.
Der Einstellung des Winterdienstes auf den von der Verwaltung vorgeschlagenen Ortsverbindungsstraßen stimmt der Ausschuss für Bauen und Verkehr bis zur Klärung der noch offenen Fragen nicht zu.
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