Bürgerinformationssystem
Frau Burger informiert in Ihrem Vortag über die allgemeine Ausbildung zum/zur Familienpfleger/-in, da dieser Beruf weiter bekannt gemacht werden soll.
Die Ausbildung erstreckt sich über zwei Jahre Vollzeit, aufgeteilt in theoretische und fachpraktische Bereiche, welche mit einer Abschlussprüfung enden. Für die staatliche Anerkennung ist ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum erforderlich, welches nach § 20 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in einem Arbeitsverhältnis abgeleistet werden soll. Dieses Berufspraktikum ist für die Auszubildenden leider schwer zu bekommen, was dazu führt, dass es viele Ausbildungsabbrüche bzw. keine staatliche Anerkennung gibt. Eine Weiterbeschäftigung in einem Arbeitsverhältnis ist dann kaum möglich.
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