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Auszug - IWK (Institut für Weiterbildung in der Kranken- u. Altenpflege) Vortrag Herr Nickel   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Sport
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales und Sport1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:34 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sonstiger Sitzungsort
Ort:
Zusatz: 16.30 Uhr Treffen an der Winterschule der RAPS, Gerdesstraße 6, 51545 Waldbröl
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Burger informiert in Ihrem Vortag über die allgemeine Ausbildung zum/zur Familienpfleger/-in, da dieser Beruf weiter bekannt gemacht werden soll

 

Frau Burger informiert in Ihrem Vortag über die allgemeine Ausbildung zum/zur Familienpfleger/-in, da dieser Beruf weiter bekannt gemacht werden soll.

          

Die Ausbildung erstreckt sich über zwei Jahre Vollzeit, aufgeteilt in theoretische und fachpraktische Bereiche, welche mit einer Abschlussprüfung enden. Für die staatliche Anerkennung ist ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum erforderlich, welches nach § 20 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in einem Arbeitsverhältnis abgeleistet werden soll. Dieses Berufspraktikum ist für die Auszubildenden leider schwer zu bekommen, was dazu führt, dass es viele Ausbildungsabbrüche bzw. keine staatliche Anerkennung gibt. Eine Weiterbeschäftigung in einem Arbeitsverhältnis ist dann kaum möglich.