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Auszug - 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A - Hochstraße / Kaiserstraße - im Bereich "Am Marktplatz / Kaiserstraße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert das Bauvorhaben und teilt mit, dass die mittelfristige Aufgabe der Spielhalle vorgesehen ist.

 

StV. Theuer kritisiert die ihrer Ansicht nach zu späte Information über das in Rede stehenden Bauvorhabens und betont, dass ihre Kritik der Informationspolitik und nicht dem Projekt als solches gelte.

 

Bürgermeister Koester, StV. Steiniger und Städt. Verw.-Rat Knott weisen diese Kritik zurück; Städt. Verw.-Rat Knott erklärt, dass die richtige Reihenfolge eingehalten wurde, welche vorsieht, dass ein Projekt erst vorgestellt und anschließend der Bauantrag eingereicht wird.

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A – Hochstraße / Kaiserstraße – im Bereich „Am Marktplatz / Kaiserstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.