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Auszug - 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A - Hochstraße / Kaiserstraße - im Bereich "Am Marktplatz / Kaiserstraße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Herrn Städt

 

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Herrn Städt. Verw.-Rat Knott. Herr Knott erläutert die gegenüber den Ausweisungen im Bebauungsplan notwendigen Änderungen.  Im Rahmen des IEHK wurde vereinbart, Gestaltungsleitlinien und auch eine Gestaltungssatzung für die Innenstadt zu erarbeiten. Da der vom Rat  beschlossene Gestaltungsbeirat sich noch nicht formiert hat - mit der Architektenkammer werden noch Planer gesucht – die Realisierung des Bauvorhabens sich jedoch nicht verzögern sollte, bittet Herr Knott das Votum zur Bebauungsplanänderung für den Stadtrat am 05.06.2013  auszusprechen.

 

StV. Theuer fragt, ob seitens des Ausschusses bei neuen Erkenntnissen in die Planung eingegriffen werden könne. Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass der Rat jederzeit die Möglichkeit hat, durch Aufstellungsbeschluss neue Planungen, die nicht den Vorstellungen entsprechen, zu stoppen.

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig bei einer Stimmenthaltung folgende Beschlüsse:

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A – Hochstraße / Kaiserstraße – im Bereich „Am Marktplatz / Kaiserstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.