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Auszug - Sofortige Umsetzung der Abberufung der Beigeordneten  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 3.3.2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 17.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
I/247/2013 FDP-Antrag auf sofortige Umsetzung der Abberufung der Beigeordneten
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Bürgermeister Koester erläutert, dass der vorliegende Antrag ein Antrag auf sofortige Vollziehung im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung ist und einer gesonderten Begründung bedarf.

 

StV. Greb begründet den Antrag wie folgt:

 

Durch den gerade mit der notwendigen Mehrheit gefassten Abberufungsbeschluss ist erkennbar, dass der Rat das notwendige Vertrauen in die Beigeordnete verloren hat. Eine zielstrebige und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist so nicht mehr gewährleistet; eine weitere Amtsausübung ist allen Beteiligten nicht zumutbar. Das Interesse der Allgemeinheit, dass Verwaltungsgeschäfte effektiv ablaufen, wiegt schwerer als das Interesse der Beigeordneten an einem Aufschub. Daher ist die sofortige Abberufung gerechtfertigt. Die FDP-Fraktion beantragt die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Abberufung.

 

Auf Nachfrage des StV. Hennlein, warum eine zweite Abstimmung erfolgen müsse, antwortet Städt. Verw.-Rat Domke, dass durch Beschluss zu TOP 3.3.1 die Beigeordnete mit qualifizierter Mehrheit abberufen wurde. Die Entscheidung über die Abberufung ist der Beigeordneten durch schriftlichen Verwaltungsakt bekanntzugeben; erst dadurch wird die Abberufung wirksam. Eine dagegen erhobene Klage hätte aufschiebende Wirkung, es sei denn, der Rat ordnet die sofortige Vollziehung an. Eine solche Anordnung bedarf gemäß § 80 VwGO einer besonderen Begründung. Hierbei ist abzuwägen zwischen dem öffentlichen Interesse der Stadt Waldbröl

 

-          an der für eine effektive Erledigung der Verwaltungsgeschäfte erforderlichen Zusammenarbeit zwischen dem Rat und der Beigeordneten, nachdem der Rat durch die Abwahl den Vertrauensverlust dokumentiert und es damit ablehnt, weiterhin die politische Verantwortung für Frau Dickmanns Amtstätigkeit zu übernehmen;

 

-          ob noch eine zielstrebige und wirkungsvolle Zusammenarbeit gewährleistet ist;

 

-          ob eine weitere Amtsausübung unter diesen Umständen der Beigeordneten oder der Stadt / dem Rat noch zumutbar ist bzw. vertretbar erscheint

 

und dem privaten Aufschubinteresse der Beigeordneten.

 

 


Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei 24 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Abberufung der Beigeordneten Sylke Dickmann.