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Auszug - 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Nümbrechter Straße / Bahnhofstraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 03.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage.

 

Auf Antrag von S.B. Laskowski findet mit Zustimmung des Ausschusses zwischen 17.35 Uhr bis 17.45 Uhr eine Sitzungsunterbrechung statt, um den Zuhörern die Möglichkeit der Fragestellung zu geben.

 

StV. Tillmann fragt nach der baulichen Veränderung im Bereich Nümbrechter Straße / Homburger Straße. Herr Knott erläutert, dass der Kreuzungsbereich so ausgebaut wird, dass die Nümbrechter Straße zukünftig gegenüber des Burgweges einmündet und somit eine reguläre Kreuzung entsteht.


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Stimmenthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Nümbrechter Straße / Bahnhofstraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Es wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Mit den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgenommen.