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Auszug - Jahresabschluss 2011 - Vorstellung durch die Beratungs- und Prüfgesellschaft GmbH ( BPG), Krefeld  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Betriebsausschuss1 Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 10.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:04 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke Waldbröl GmbH, Friedrich-Engels-Straße 23, Waldbröl
Ort:
IV/251/2013 Jahresabschluss 2011
- Vorstellung durch die Beratungs- und Prüfgesellschaft GmbH ( BPG), Krefeld
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Prof. Zemlin
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Schlichting erläutert die wichtigsten Zahlen des Jahresabschlusses 2011 und stellt die zugrunde gelegten Prüfungsschwerpunkte dar. Anhand der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. den jeweiligen Anlagen wird aufgezeigt, dass sich keine nennenswerten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben haben.

Anschließend werden durch Herrn Schlichting und Herrn Prof. Dr. Zemlin die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

Vorsitzender Greb bedankt sich für den Vortrag von Herrn Schlichting und verabschiedet diesen um 17.44 Uhr.

 


 

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 17.07.2013 den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl zum 31.12.2011 gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 in der vorgelegten Form mit

 

einer Bilanzsumme von                                                                                    58.438.900,94 €

und einem Gewinn aus der Gewinn- und Verlustrechnung von                 195.030,00 €

festzustellen und zu beschließen.

 

Der Jahresgewinn wird wie folgt verwendet:

 

a)      Vortrag auf neue Rechnung (Gewinn)                                             195.030,00 €

b)      Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage                                             200.000,00 €

c)      Abführung an den städtischen Haushalt                                             200.000,00 €