Bürgerinformationssystem

Auszug - Dichtigkeitsprüfung Einzugsgebiet der Kläranlage Homburg-Bröl  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebsausschuss1 Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 10.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:04 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke Waldbröl GmbH, Friedrich-Engels-Straße 23, Waldbröl
Ort:
IV/256/2013 Dichtigkeitsprüfung Einzugsgebiet der Kläranlage Homburg-Bröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Mitze erklärt, dass gemäß aktueller Fassung der Entwässerungssatzung bislang nur für das Einzugsgebiet der Kläranlage Homburg-Bröl eine konkrete (vorgezogene) Frist für die erstmalige Durchführung vorgesehen ist. Für Grundstückseigentümer dieses Gebietes galt bis dato, dass ein Dichtigkeitsnachweis bis spätestens zum 31.12.2013 vorzulegen ist.

Da sich inzwischen die Rechtsgrundlage für die vorgenannte Durchführung von Dichtheitsprüfungen wesentlich geändert hat (Wegfall des § 61a LWG NRW) und die avisierte Durchführungsverordnung vom Landtag NRW noch nicht verabschiedet wurde, ist zur weiteren Vorgehensweise zunächst der Erlass dieser Verordnung und deren Inkrafttreten abzuwarten. Um darüber hinaus bereits zugesagte Fördermittel nach dem Förderprogramm IPA FB 6.3 für betroffene Grundstückseigentümer nicht zu gefährden, wird daher seitens des Abwasserwerkes angeraten, anstatt einer Aufhebung der bestehenden Fristensatzung lediglich den Vollzug derselben auszusetzen.

 

 

Nach kurzer Diskussion und der Beantwortung diverser Fragen durch Herrn Mitze ergeht folgender

 


 

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, in seiner Sitzung am 17.07.2013 die vorübergehende Aussetzung des Vollzugs der bestehenden Satzung zur Abänderung der Frist bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW im Bereich der Stadt Waldbröl / Einzugsgebiet der Kläranlage Homburg- Bröl zu beschließen.