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Auszug - Verkehrsrechtliche Anordnung für die Vennstraße / Bohlenhagener Straße / Talstraße  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 10.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Dipl.-Ing. Schröder teilt mit, dass das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises in einem Gespräch mitgeteilt hat, dass der Schulwegerlass, der die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an Schulen regelte, abgelaufen ist. Für den Bereich der Vennstraße wurde unter Einführung einer Zeitbegrenzung auf die schulrelevante Zeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der

 

Tal- und Bohlenhagener Straße wurde aufgehoben. Bislang wurden keine baulichen Schulwegsicherungsmaßnamen an der Vennstraße ausgeführt. Deshalb konnte hier noch die Geschwindigkeitsbegrenzung bis zur Durchführung der  Maßnahmen beibehalten werden.

 

Zur Verkehrsführung Kalkberg teilt Dipl.-Ing. Schröder mit, dass wie bereits durch den Ausschuss beschlossen wurde, die Goethestraße vom Höhenweg und der Schillerstraße abgebunden wird. Die Absperrung erfolgt durch drei Schranken, die eine Durchfahrbreite von 3,50 m erlaubt und sich im Bedarfsfall vom Rettungspersonal und den Abfallentsorgungsbetrieben mit einem Dreikantschlüssel öffnen lassen.