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Auszug - 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A - Hochstraße / Kaiserstraße - im Bereich "Am Marktplatz / Kaiserstraße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Herrn Knott. Herr Knott erläutert die Beschlussvorlage; es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Um den Innenhof mit dem geplanten Café im Bereich der noch vorhandenen Spielhalle zu öffnen, wurde an der Straße Am Marktplatz eine Unterbrechung in der im Bebauungsplan ausgewiesenen überbaubaren Grundstücksfläche vorgesehen. StV. Theuer und StV. Hein fragen nach der in der Ausschusssitzung am 05.06.2013 ebenfalls angesprochenen fußufigen Anbindung an die Kaiserstraße.

 

Nach der Diskussion verständigt man sich darauf, bei Bekanntwerden konkreter Bauabsichten den Bebauungsplan dementsprechend zu ändern.

 

Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger fasst der Ausschuss folgenden


 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig r die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A Hochstraße / Kaiserstraße im Bereich „Am Marktplatz / Kaiserstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) i.V.m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in seiner Sitzung am 25.09.2013 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A Hochstraße / Kaiserstraße im Bereich „Am Marktplatz / Kaiserstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.