Bürgerinformationssystem
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Frau Bertrams-Helzer berichtet, dass es vor Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes zum Thema Inklusion laut den kommunalen Spitzenverbänden Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund sowie den Lehrerorganisationen noch erheblichen Beratungsbedarf gibt. Grundsätzlich stehen alle hinter dem Grundgedanken der Inklusion, allerdings vermissen sie nach wie vor die nötigen Rahmenbedingungen, welche die Inklusion überhaupt gelingen lassen können.
Die Schulaufsicht wird sich beim Schulträger die Zustimmung zur inklusiven Beschulung immer einholen, wobei auch der sächliche bzw. räumliche Bedarf aufgezeigt wird.
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