Bürgerinformationssystem
Beschluss:
Der Rat bestellt einstimmig gemäß § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung für den Fall, dass der Bürgermeister und der allgemeine Vertreter verhindert sind, als weitere Vertretungsberechtigte nacheinander die Stadtkämmerin, Stadtoberamtsrätin Anja Hasenbach und den Leiter des Fachbereiches III – Bauen, Städt. Verw.-Rat Rolf Knott, nacheinander. |
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