Bürgerinformationssystem
Frage 1: Was soll mit dem Gelände passieren, wenn kein Investor gefunden wird?
Antwort:
Städt. Verw.-Rat Knott stellt dar, dass die Stadt Waldbröl verpflichtet ist, die Liegenschaft mittels eines Investorenauswahlverfahrens auszuschreiben. Dabei kann das Konzept der Frau Anja Braun und des Herrn Olaf Wirths, welches im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 18.09.2013 vorgestellt wurde, als Grundlage dienen. Gegebenenfalls müssen die Nutzungen angepasst werden. Alternativ kann das Gelände durch die Stadt auch verpachtet werden.
Frage 2: Was soll mit dem Gelände passieren bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Investor gefunden wird?
Antwort:
Nach der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 18.09.2013 soll zunächst der Rückbau des Beckens sowie der ökologische Gewässerumbau bis etwa 2015 durchgeführt werden. Bis dahin wäre z.B. eine Wohnmobilstellplatzanlage planungsrechtlich zulässig. Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Arbeitskreis Klus mit diesem Thema zu befassen.
Frage 3: Wer trägt bis dahin die Verantwortung für den Zustand und die Pflege des Geländes?
Antwort:
Die Verantwortung trägt die Stadt Waldbröl als Grundstückseigentümerin. Es ist wichtig, dass das Gelände planmäßig gemäht wird. Hier ist die Stadt Waldbröl allerdings auf Hilfe angewiesen, weil der Bauhof dies nicht leisten kann.
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