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Auszug - 2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft "Wilhelmsthal"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 27.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass es sich planerisch um eine zulässige Ergänzung des Satzungsgebietes handelt und es deshalb möglich sei,  die drei Grundstücke in das Satzungsgebiet mit einzubeziehen. Das Gebiet wird vom bebauten Bereich eindeutig geprägt.

 

StV. Schneider-Jacobs und  StV. Theuer bekunden, dass sie einer Ausweisung nicht zustimmen werden. Sie vertreten die Auffassung, dass die vorgetragene Ausweisung der Grundstücke den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes widerspricht.  Herr Knott vertritt die Auffassung, dass sich die Baulandausweisungen in Waldbröl auch in der Vergangenheit schon entsprechend der heutigen Vorgaben des LEP auf die Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) ausgerichtet haben. Geringfügige Erweiterungen von Außenortschaften sind auch unter Beachtung der Ziele der Innenentwicklung nach § 34 Abs. 4 BauGB möglich. In Wilhelmsthal werden die gesetzlichen Vorgaben beachtet. 

 

Im Hinblick auf die innerhalb der Ortslage noch freien Grundstücke erklärt  StV. Giebeler  der Ausweisung der Grundstücke nicht zuzustimmen.

 

StV. Solbach erklärt für die CDU-Faktion, dass man einer Ausweisung zustimmt.

 

S.B. Laskowski stimmt einer Ausweisung zu, regt an, den Bereich bis zur Pochestraße aufgrund der vorhandenen Erschließung noch mit einzubeziehen.

 

Im Zusammenhang mit der Ausweisung der Grundstücke wird seitens der Stadtverordneten Theuer und Schneider-Jacobs  vorgeschlagen, alle Satzungsbereiche der Stadt in Bezug auf mögliche Erweiterungen in Augenschein zu nehmen. 

 

Städt. Verw.-Rat Knott regt an, die Zahl der Vollgeschosse auf I und die  Grundstücksgröße auf mindestens 1.500 festzuschreiben, damit der Dorfcharakter erhalten bleibt.

 

StV. Schneider-Jacobs widerspricht  Herrn  Knott. Die Vorgaben   des Landesentwicklungsplanes seien nicht eingehalten worden. Sie regt an, den Landesentwicklungsplan im Ausschuss durchzuarbeiten und  beantragt, die Baulandausweisung in die Fraktionen zur Beratung zu verweisen und einen Beschluss bis dahin zu vertagen. Dem schließt sich StV. Theuer an.

 

Auf Frage von Vorsitzendem Steiniger wer für den Antrag stimmt,  fasst der Ausschuss folgenden

 


 

 

Beschluss: 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung lehnt den Antrag der StV. Schneider-Jacobs bei Stimmengleichheit (7 Ja- und 7 Nein-Stimmen) ab.

 

 

 

Vorsitzender Steiniger erklärt, dass in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses seitens der Verwaltung die Satzungsgebiete vorgelegt werden.

 

 

Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger fasst der Ausschuss  folgenden

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt bei 8 Ja-Stimmen und 6 Gegenstimmen die Aufstellung der 2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Wilhelmsthal mit einer Bautiefe von maximal 30 m als Allgemeines Wohngebiet (WA). Es ist eine eingeschossige Bauweise festzusetzen.