Bürgerinformationssystem

Auszug - 2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Wilhelmsthal, Aufhebung des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 27.11.2013  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 5.2.1
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 11.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
I/330/2013 UWG-2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Wilhelmstahl, Aufhebung des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 27.11.2013
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Helzer erläutert zu dem vorliegenden Antrag, dass er den Begriff „Machenschaften“ zucknimmt. Kritikpunkt der UWG sei die nach dortiger Ansicht fehlende Bürgerbeteiligung und mangelnder Informationsfluss zwischen Verwaltung und dem zuständigen Ausschuss. Darüber hinaus beantrage er in jedem Fall die namentliche Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

rgermeister Koester erklärt, dass der Sachverhalt, wie im Antrag geschildert, nicht zutreffend ist. Dies beziehe sich auf die gemeinsame Bauplatzsuche mit dem Bauamt und die mangelnde Information durch die Verwaltung. Die Verwaltung habe eine generelle Beratungsfunktion; eine Gleichbehandlung von Anfragestellern oder Antragsstellern ist Pflicht.

 

StV. Steiniger betont als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, dass das bisherige Verwaltungshandeln absolut rechtskonform gewesen ist und lobt die Sorgfalt, mit der in der Vergangenheit Sitzungsvorlagen erstellt und eine Information des Ausschusses durchgeführt wurde. Im vorliegenden Fall liege kein konkreter Antrag auf Baulandausweisung vor; eine solche sei jedoch sachlich gerechtfertigt. Er verweist diesbeglich auf Beispiele aus der Vergangenheit.

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Rechtslage und betont, dass die Verwaltung dem Ausschuss auschließlich eine rechtlich zulässige Ergänzungssatzung vorgeschlagen habe. Es liege kein formeller Antrag auf Baulandausweisung vor; nur eine Anfrage an die Politik, die nun entsprechend abgearbeitet werde. Eine gemeinsame Suche mit den Interessenten nach einem geeigneten Baugrundstück hat nicht stattgefunden; die Stadt Waldbröl selbst hat keine Baugrundstücke anzubieten. Grundsatz für die Verwaltung ist, dass eine Baulandausweisung nicht an antragstellenden Personen, sondern nur an Recht und Gesetz orientiert ist.

 

StV. Hein sieht die Bürger von Wilhelmsthal in ihrem Persönlichkeitsrecht geschädigt, da im Vorfeld keine Gespräche mit diesen stattgefunden hätten und der Ausschuss nach ihrer Ansicht nicht ausreichend informiert worden sein.

 

StV. Theuer erklärt, dass es wichtig sei, das Bauen in Waldbröl zu fördern; jedoch sei nach ihrer Ansicht in diesem Fall anders als in der Vergangenheit vorgegangen worden. Generell müsse man das Verhältnis sehen, in dem die auszuweisende neue Baufläche zur Gesamtfläche des bisher schon bestehenden Ortes stehe. Diesbezüglich sehe sie ein Informationsbedürfnis der Bürger und es gehe um die Frage, wie man damit umgeht.

 

StV. Greb plädiert vor dem Hintergrund der gegebenen Informationen für eine sachbezogene Entscheidung; StV. Baldamus gibt zu bedenken, wie sich der Sachverhalt denn heute anders darstellen würde, wenn noch mehr Informationen an den Ausschuss geflossen und Gespräche mit den Bürgern geführt worden wären.

 

StV. Giebeler weist darauf hin, dass man die Informationen aus der heutigen Sitzung auch seinerzeit im Ausschuss hätte geben können und gibt zu bedenken, dass der Ausschuss keine einstimmige Entscheidung, sondern Mehrheitsentscheidung in dieser Sache getroffen hat. Es sei wichtig, Bürger in den Entscheidungsprozess einzubinden.

 

StV. Helzer ergänzt, dass, wenn kein formeller Antrag auf Ausweisung von Bauland vorliege, auch keine Ausweisung erfolgen und in diesem Fall die Planung zurückgenommen werdennne.

 

StV. Kronenberg hrt aus, dass das Verfahren formell richtig gelaufen, der Informationsvorsprung der Verwaltung im vorliegenden Fall aber zur Information des Ausschusses hätte genutzt werden sollen. Wenn alle Informationen, die in heutiger Sitzung diskutiert würden, seinerzeit im Ausschuss vorgelegen hätten, hätte man sich die Diskussion heute sparen können.

 

StV. Hein regt an, in Wilhelmsthal ein Vermittlungsgespräch zwischen den beteiligten Parteien zu führen; an diesem sollten aber weder Verwaltung noch Politik teilnehmen.

 

StV. Helzer schlägt vor, den Antrag der UWG-Fraktion und das Verfahren ruhen zu lassen, bis das von Frau Hein angeregte Gespräch stattgefunden hat.

 

 

rgermeister Koester unterbricht die Sitzung, um den anwesenden Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

Hierbei schildert Frau Köllenbach, dass ihre Familie von Hof Langenbach wegen der Erweiterung des dortigen Gewerbegebietes fortziehe. Man sei kompromissbereit und wünsche eine gute Nachbarschaft.

 

Auf die Frage eines Bürgers, warum die Baulandausweisung ohne formellen Antrag erfolgt, antwortet Städt. Verw.-Rat Knott, dass das Verfahren aufgrund einer mündlichen Anfrage eingeleitet wurde. Er betont, dass bei geplanten Baulandausweisungen nie die Namen der vermutlichen Bauherren genannt werden und darüber hinaus eine Baulandausweisung immer ohne Ansehen der Person, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften erfolgen muss.

 

Die namentliche Abstimmung, die beantragt wurde, wird vom Bürgermeister erläutert. Wer bei dieser Abstimmung mit „ja“ stimmt, stimmt dem Antrag der UWG-Fraktion zu; die geplante Baulandausweisung in Wilhelmsthal ist damit abgelehnt. Wer mit „nein“ stimmt, lehnt den Antrag ab und stimmt der geplanten Baulandausweisung zu.

 

 

 


 

 

 

Die namentliche Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

 

rgermeister Koester:                            nein

StV. Conrad:                                                        nein

StV. Fuchs:                                                        nein

StV. Köppe:                                                        nein

StV. Lange:                                                        nein

StV. Löwen:                                                        nein

StV. Mittler:                                                        nein

StV. Neusinger:                                          nein

StV. Paech:                                                        nein

StV.Rafalski:                                                        nein

StV. Reiss:                                                        nein

StV. Schulz:                                                        nein

StV. Solbach:                                                        nein

StV. Steiniger:                                                        nein

StV. Tillmann:                                                        nein

StV. Weber:                                                        nein

 

StV. Bourtscheid:                                          nein

StV. Hennlein:                                                        nein

StV. Kirsch:                                                        nein

StV. Kronenberg:                                          nein

StV. Schneider:                                          nein

StV. Simon:                                                        nein

StV. Theuer:                                                        nein

 

StV. Giebeler:                                                        ja

StV. Gilles:                                                        ja

StV. Helzer:                                                        ja

StV. Wirths:                                                        ja

 

StV. Baldamus:                                          nein

StV. Greb:                                                        nein

 

StV. Hein:                                                        nein

StV. Schneider-Jacobs:                            Enthaltung

 

 

Damit ist bei 26 Nein-Stimmen, 4 Ja-Stimmen und einer Enthaltung der Antrag der UWG-Fraktion abgelehnt.