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Auszug - Aufhebung der Höchstgeschwindigkeit 30 km/h an der Bohlenhagener Straße und der Talstraße Anregungen der Schulkonferenz der Realschule  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Die Schulkonferenz der Realschule Waldbröl hat in ihrem Antrag vom 13.11.2013 die Rücknahme der Geschwindigkeitsbegrenzung an der Realschule im Bereich der Talstraße (ab dem Promenadenweg) und der Bohlenhagener Straße (ab dem Heidbergweg) bengelt. Sie hat den Ausschuss für Bauen und Verkehr gebeten, dahingehend auf das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises einzuwirken, dass in dem Bereich wochentags während der Zeit von 7.00 Uhr 17.00 Uhr wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet wird.

 

Herr Krämer weist darauf hin, dass der Schulwegerlass  aus dem Jahr 1989, der die Höchstgeschwindigkeit an Schulen von 30 km/h regelte, inzwischen aufgehoben wurde. Durch verschiedene Maßnahmen im Bereich Vennstraße, Bohlenhagener Straße und Talstraße, wie den Bau des Kreisverkehrsplatzes, die Verbesserung der Sichtverhältnisse, zutzliche Überquerungshilfen für die Schüler und einen separaten Parkstreifen für die Eltern, wurden die Unfallgefahren nach Ansicht des Straßenverkehrsamtes und der Kreispolizeiberde erheblich gemindert. An der Vennstraße wurden bislang keine Schulwegsicherungsmaßnahmen vorgenommen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung kann aus diesem Grund dort bis zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen, zumindest bis zum Jahr 2017, beibehalten werden.

 

Im Ausschuss entsteht Kritik über die Entscheidung des Straßenverkehrsamtes und der Kreispolizeibehörde wegen der Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung an der Realschule. Frau Theuer vertritt die Ansicht, dass grundsätzlich an Schulen eine 30 km/h-Reglung gelte.

 

Herr Knott weist nochmals auf die durchgeführten baulichen Veränderungen an der Realschule hin. Im Bereich der Vennstraße konnte die Anordnung der 30 km/h-Begrenzung räumlich noch erweitert werden. Von Seiten der Verwaltung wurde bei der Geschwindigkeitsbegrenzung das Maximum erreicht.

 

Herr Solbach bittet den Ausschuss über den Antrag der Schulkonferenz der Realschule zu entscheiden. Seiner Meinung nach sollte der Ausschuss die Entscheidung des Straßenverkehrsamtes und der Kreispolizeibehörde nicht hinnehmen.

 

Herr Grassow teilt mit, dass die Entscheidungen über Verkehrsanordnungen, die die Stadt Waldbröl betreffen, grundsätzlich vom Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises und der Kreispolizeibehörde des Oberbergischen Kreises getroffen werden. Andere Gemeinden des Kreises verfügen über eigene Straßenverkehrsämter.

 

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr unterstützt einstimmig den Antrag der Schulkonferenz der Realschule Waldbröl. Die Verwaltung wird beauftragt, wegen der Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung an der Realschule nochmals Gespräche mit dem Straßenverkehrsamt und der Kreispolizeibehörde zu führen.