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Auszug - Bericht der Verwaltung über die Verkehrsschau an klassifizierten Straßen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Grassow berichtet über die in der dritten Kalenderwoche 2014 mit dem Straßenverkehrsamt und der Kreispolizeibehörde stattgefundene Verkehrsschau.

 

Auf der B 478 ist die Streckenführung der Kreise Oberberg und Rhein-Sieg nicht vergleichbar. Im Rhein-Sieg-Kreis wurde teilweise eine 70 km/h-Regelung angeordnet. Im Oberbergischen Kreis wurde dieses Regelung abgelehnt. Im Rhein-Sieg-Kreis ist die Strecke aufgrund der topographischen Gegebenheiten viel kurvenreicher und verläuft in erheblichem Maße in bewaldeter und enger Tallage. Die Bröl liegt unmittelbar an der Straße. Feuchtigkeit, Reif- und Eisbildung sowie Nebel beeinträchtigen die Griffigkeit der Straße und hat in der Vergangenheit zu wesentlich häufigeren Unfällen mit erheblichen Schadenslagen geführt. Außerdem ist die Verkehrsbelastung im Rhein-Sieg-Kreis höher als im Oberbergischen Kreis. Der Verkehr auf der B 478 aus dem Großraum  Nümbrecht und teilweise Much sowie aus dem oberen Siegtal trifft erst in Bröleck bzw. Ruppichteroth mit dem Verkehr aus dem Waldbröler Bereich zusammen. Des Weiteren sind die Kurvenbereiche aus Platzgründen mit vertretbarem Aufwand baulich nicht zu entschärfen, so dass nur die Anordnung der eingeschränkten Höchstgeschwindigkeit zur Gefahrenminimierung dienen kann.

 

Im Waldbröler Bereich gibt es diese witterungsbedingten Einschränkungen nicht. Die Straße ist so angelegt, dass eine gute Weitsicht gegeben ist. Die baulichen Verbesserungen in Form von Überquerungshilfen und die Anlegung der Beleuchtung in den Bereichen, in denen Fußngerüberquerungen zu erwarten sind, sind erfolgt. Nach dem schweren Unfall in Rossenbach, wo ein PKW in einen Bus prallte, sind zusätzliche Verbesserungen veranlasst worden. Es besteht die Möglichkeit, seitens der Stadt die noch nicht mit einer Straßenbeleuchtung versehenen Einndungsbereiche diesbezüglich zu optimieren. Weiterhin bietet es sich an, den Bewuchs der Sichtdreiecke häufiger zu kontrollieren und den Rückschnitt rechtzeitig vorzunehmen. Die polizeilich geführte Unfallstatistik lässt ebenfalls keinen Handlungsbedarf erkennen. Bei dem letzten größeren Unfall an der Einmündung in Niederhausen handelte es sich um einen typischen Fall  von Unachtsamkeit, der nicht ursächlich im Zusammenhang mit der gefahrenen Geschwindigkeit steht.

 

Auf den Vorschlag von Herrn Solbach, übergeordnete Behörden in die Entscheidung über eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h auf der B 478 im Oberbergischen Teil einzubeziehen, teilt Herr Grassow mit, dass die Verkehrsbehörden grundsätzlich wasserdichte rechtliche Entscheidungen treffen, die auch von übergeordneten Behörden nicht angezweifelt werden.

 

Die SPD-Fraktion hat mit Antrag vom 30.07.2012 Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der B 256 zwischen Hermesdorf und Denklingen beantragt. Über den Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr am 11.09.2012 beraten.

 

Zu dem Antrag teilte Herr Kaesberg am 11.09.2012 mit, dass er sich mit dem Landesbetrieb Straßen NRW als zuständigem Straßenbaulastträger und dem Straßenverkehrsamt in Verbindung gesetzt hat. Ihm wurde mitgeteilt, dass bei einer Tagung der Unfallkommission dieses Thema erläutert werden kann. An dem Gespräch sollten dann auch Behördenvertreter der Gemeinde Reichshof und  der Kreispolizeibehörde teilnehmen. Einladen zu der Sitzung der Unfallkommission sollte des Ordnungsamt der Stadt Waldbröl.

 

Herr Grassow berichtet über das Ergebnis der Verkehrsschau in der dritten Kalenderwoche 2014 bezüglich der Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h auf der B 256 zwischen Hermesdorf und Denklingen.

 

Der tödliche Unfall auf Jahr 2012 basierte auf einem bedauerlichen Einzelverschulden. Gleiches gilt für die immer wieder vorkommenden Unfälle, die auf Unachtsamkeiten wie das Befahren von Banketten mit anschließendem Berühren der Leitplanken beruhen. Der Straßenquerschnitt wurde auf das gleiche Maß wie auf dem Teilstück von Hasenbach bis Denklingen erweitert. Die aufwendige Verkehrsanlage in Hasenbach trägt auch zur Dämpfung der Geschwindigkeit bei. Es ist ein separater Rad-/Gehweg vorhanden. Die früher vorhandenen Unterbrechungen in den Leitplanken zum Zweck der Erreichung von landwirtschaftlichen Grundstücken auf der Talseite wurden geschlossen. Diese Grundstücke sind heute über den Rad-/Gehweg erreichbar, der für diesen Zweck verbreitert wurde. In Anbetracht der erheblichen Verkehrsdichte liegt das gesamte Geschwindigkeitsverhalten im unauffälligen Bereich. Von den Verkehrsbehörden wird daher derzeit kein Handlungsbedarf gesehen.