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Auszug - 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl - Industriepark Hermesdorf III; hier: Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Herrn Städt. Verw.-Rat Knott. Herr Knott führt aus, dass der Regierungspräsident Köln bereits am 05.10.1992 bestätigt hatte, dass die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, die das  Plangebiet der 52. Änderung ursprünglich vollständig beinhaltet, den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist. Herr Knott erläutert die Beschlussvorlage und erklärt, dass durch die Planung 28 ha gewerbliche Baufläche zusätzlich  für die Industrieansiedlung zur Verfügung stehen.  Zur Planungssicherheit ist die Anfrage zur wiederholen. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Industriepark auch den Zielen des LEP-Entwurfes entspricht.  Seinerzeit war das Plangebiet nur wegen der nicht definierten Trasse der B 256n nicht weiterverfolgt worden.  Die Umgehungsstraße wird nunmehr nicht mehr in den Bundesverkehrsplan aufgenommen, so dass die Planung wieder aufgenommen werden kann.

 

Nach Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger fasst der Ausschuss folgenden

 

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, bei der Regionalplanungsbehörde eine Anfrage nach § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz zur Abfrage der Ziele der Raumordnung bezüglich der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl Industriepark Hermesdorf III zu stellen.