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Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Herrn Städt. Verw.-Rat Knott. Herr Knott führt aus, dass der Regierungspräsident Köln bereits am 05.10.1992 bestätigt hatte, dass die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, die das Plangebiet der 52. Änderung ursprünglich vollständig beinhaltet, den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist. Herr Knott erläutert die Beschlussvorlage und erklärt, dass durch die Planung 28 ha gewerbliche Baufläche zusätzlich für die Industrieansiedlung zur Verfügung stehen. Zur Planungssicherheit ist die Anfrage zur wiederholen. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Industriepark auch den Zielen des LEP-Entwurfes entspricht. Seinerzeit war das Plangebiet nur wegen der nicht definierten Trasse der B 256n nicht weiterverfolgt worden. Die Umgehungsstraße wird nunmehr nicht mehr in den Bundesverkehrsplan aufgenommen, so dass die Planung wieder aufgenommen werden kann.
Nach Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, bei der Regionalplanungsbehörde eine Anfrage nach § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz zur Abfrage der Ziele der Raumordnung bezüglich der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl – Industriepark Hermesdorf III – zu stellen.
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