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Auszug - Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen; hier: Beratung über den Entwurf  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 03.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Herrn Städt. Verw.-Rat Knott, der einen Einblick in die Thematik der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes gibt.

 

Das Raumordnungsgesetz ist ein Bundesgesetz, das bundes-  und rahmenrechtliche Vorgaben zu Bedingungen, Aufgaben und Leitvorstellungen zur Raumordnung enthält.  Das Landesplanungsgesetz beinhaltet die raumstrukturellen Zielsetzungen, die Flächenversorgung für Wohnbauland, Wirtschaft, Großvorhaben, Bodenschätze,r Freizeit und Erholung, die Infrastruktur,r Verkehr, Energieversorgung, Entsorgung. Hieraus resultiert der Landesentwicklungsplan.  Die Regionalpläne werden aus dem Landesentwicklungsplan abgeleitet.

 

 

 

 

Wie wirkt der neue Landesentwicklungsplan? Herr Knott erklärt das Verfahren und die Beteiligungsmöglichkeiten. Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes NRW enthält 125 textliche Festsetzungen, die sich wie folgt zusammensetzen:

 

-          60 Ziele der Raumordnung

Ziele sind verbindliche räumlich und sachlich bestimmte, abschließend abgewogene Festsetzungen, die von nachgeordneten Planungen zu beachten sind.

 

-          65 Grundsätze der Raumordnung

Diese sind von nachgeordneten Planungsebenen zu berücksichtigen, können aber in der Abwägung überwunden werden.

 

Herr Knott erläutert die Rahmenbedingungen der Landesplanung. Der demografische Wandel zeigt, dass ein Rückgang der Bevölkerung vorauszusehen ist und der Altersdurchschnitt steigen wird, einzig im Regierungsbezirk Köln wird ein Bevölkerungszuwachs prognostiziert. Im Vergleich zu den anderen Flächenländern ist in Nordrhein-Westfalen die Bevölkerungsdichte am höchsten. Aufgrund dessen strebt man an, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf maximal 5 ha pro Tag zu reduzieren; langfristiges Ziel ist eine Netto-Null-Flächeninanspruchnahme.

 

Herr Knott hebt hervor, dass Waldbröl noch immer als Mittelzentrum dargestellt ist.

 

Wie soll sich der Siedlungsraum entwickeln? Mit dieser Frage muss sich beschäftigt werden. In dem Zusammenhang weist Herr Knott daraufhin, dass er für die Verwaltung keine Vorgaben geben möchte,  sondern der Ausschuss entscheiden soll, „in welche Richtung es gehen soll“. Er verschafft dem Ausschuss einen umfangreichen Einblick zu den verschiedenen textlichen Festlegungen des sich in Aufstellung befindlichen Landesentwicklungsplanes und unterbreitet Vorschläge, so nnen u.a. Bereiche, die im jetzigen Regionalplan als Siedlungsfläche dargestellt  sind, durchaus dem Freiraum wieder zugeführt werden.  Aktuelle Themen des LEP sind auch die Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft. 

 

Als Fazit, erklärt Herr Knott, ist zu erkennen, dass sich keine gravierenden Auswirkungen für Waldbröl zeigen. Anhand des Regionalplanes zeigt er, dass die Bebauung auf den Wohnsiedlungsbereich Waldbröl/Hermesdorf konzentriert wurde.

 

 

 

 

 

 

Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung in der Zeit von 17.55 Uhr bis 18.00 Uhr, um Herrn Dresbach als Ortslandwirt Gelegenheit zu geben, seine Bedenken vorzutragen.

 

 

 

 

 

Vorsitzender Steiniger stellt für die CDU-Fraktion fest, dass in der Vergangenheit vieles „richtig gemacht“ wurde und aus seiner Sicht auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet werden könne.

 

StV. Theuer sieht auch keinen großen Widerspruch. 

 

StV . Kronenberg erklärt, dass man aus energiepolitscher Hinsicht  auf dem richtigen Weg sei. Sollte bis zum Jahre 2050 80% der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien erzielt werden, muss vor Ort auch gehandelt werden.

 

StV. Hein fragt, ob eine gemeinsame Stellungnahme aller Fraktionen abgegeben werden soll. 

 

Seitens der Fraktionen wird die Auffassung vertreten, keine gemeinsame Stellungnahme abzugeben. Sollte Bedarf bestehen, liegt es im Ermessen der Fraktionen bzw. Bürger oder sonstigen Verbände dies zu tun. In die spätere Regionalplanung sollte jedoch frühzeitig eingestiegen werden.

 

 

Die Verwaltung wird auf Anregung aus dem Ausschuss die Aufnahme der Nutscheid mit 97 ha einschließlich des Galgenberges und des Kesselssiefens sowie des Waldbrölbaches entsprechend der ausgewiesenen Naturschutz- und FFH-Gebiete mitteilen.