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Auszug - SPD-Antrag: Ansatzstreichung Sanierung Bauamt  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 5.2.6
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 12.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 21:37 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
I/351/2014 Ansatzstreichung Sanierung Bauamt
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Kronenberg erläutert, dass das IEHK für den Standort Alsberg eine andere Planung vorsieht und die hier in Rede stehenden Mittel besser für das Hallenbad verplant werden könnten. Da ein Sanierungskonzept seitens des Fördervereins bis Ende 2015 erwartet wird, nne man mit dem Ansatz in Höhe von 600.000 € einen angemessenen Beitrag seitens der Stadt zur energetischen Sanierung leisten und somit die Pflichtaufgabe schulisches Schwimmen helfen sicherzustellen

 

StV. Steiniger erklärt, dass der Förderverein für das Hallenbad den Auftrag bekommen habe, bis 2016 ein tragfähiges Betriebskonzept zu erstellen. Man solle dem Verein diese Zeit einumen und nicht durch derartige Beschlussfassungen dort eingreifen. Er stelle fest, dass in Bezug auf das Hallenbad eine Kostenübernahme durch die Stadtwerke nicht erfolgt sei, was seinerzeit als Möglichkeit genannt wurde.

 

Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass die Sanierung des Hallenbades und auch der Rathausstandort am Alsberg abhängig von der Umsetzung des IEHK sind und man den Ansatz ggf. bis 2016 zurückstellen könne.

 

StV. Giebeler gibt zu bedenken, dass man nicht in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken solle, dass Haushaltsmittel für das Schwimmbad bereitgestellt würden, wenn auf der anderen Seite keine tiefgreifenden Maßnahmen dort ergriffen werden sollten, bevor ein Betriebskonzept des Fördervereins vorliegt.

 

rgermeister Koester betont die Wichtigkeit, den Förderverein in Ruhe an der übertragenen Aufgabe arbeiten zu lassen.

 

StV. Kronenberg erklärt, dass die SPD-Fraktion den Antrag zurückziehe und damit einverstanden sei, wenn der in Rede stehende Haushaltsansatz generell für die energetische Sanierung von städtischen Geuden zur Verfügung steht.