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Auszug - Straßenlaternen auf der B478  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 4.2.2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 12.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 21:37 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
I/358/2014 Straßenlaternen auf der B478
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Kronenberg weist darauf hin, dass bereits ein Beschluss besteht, aber dieser bekräftigt werden solle, um die Ausleuchtung der beantragten Bereiche sicherzustellen. Diese sei besonders wichtig, weil der Rat mit seinem Anliegen auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 478 kein Gehör gefunden habe.

 

StV. Steiniger erklärt, dass es nach seiner Auffassung keines erneuten Beschlusses bedarf. Es gebe eine Prioritätenliste, die abgearbeitet werden müsse; zuständig für die Abarbeitung sind die Stadtwerke Waldbröl, mit denen ein entsprechender Vertrag besteht. Dieser sieht vor, 10 Straßenleuchten jährlich zu installieren. Er kritisiert, dass in den Jahren 2012 und 2013 insgesamt 20 Straßenleuchten nicht installiert wurden. Vor diesem Hintergrund verliest StV. Steiniger einen Antrag, durch den die Verärgerung des Rates der Stadt Waldbröl gegenüber den Stadtwerken ausgedrückt werden soll. StV. Steiniger betont, dass die Verwaltung im vorliegenden Sachverhalt keine Unterlassung begangen hat.

 

StV. Helzer ergänzt, dass es eine gültige Beschlusslage gibt, die nicht einer Erneuerung oder Bekräftigung bedarf. Fakt sei, dass die Beauftragung für die Installation der Straßenleuchten nicht umgesetzt wurde, was nicht sein dürfe. Die Verwaltung solle dementsprechend einwirken.

 

Städt. Verw.-Rat Knott betont, dass das Bauamt die entsprechenden Aufträge zeitgerecht an die Stadtwerke weitergibt und deren Umsetzung auch anmahnt.

 

StV. Kronenberg stellt fest, dass sein Antrag kein Vorwurf gegen irgendeine Stelle darstelle, sondern feststelle, wo Handlungsbedarf besteht.

 

Es besteht Einigkeit, über den vorliegenden Antrag sowie den Änderungsantrag hierzu nicht abzustimmen, sondern die entsprechenden Arbeitsaufträge direkt dem StV. Kronenberg in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke GmbH zur Weitergabe zuzuleiten.