Bürgerinformationssystem
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Bürgermeister Koester verweist auf die einschlägige Regelung des § 62 der Gemeindeordnung, durch die der Bürgermeister verpflichtet ist, den Rat über wichtige Angelegenheiten zu informieren. Er komme diesem gesetzlichen Auftrag regelmäßig nach und sehe daher keine Notwendigkeit, die Informationspflicht durch Ratsbeschluss bekräftigen zu lassen.
StV. Kronenberg begründet, dass es wichtig sei, dass alle Fraktionen gleichmäßige Informationen erhalten und das Thema „Wir für Waldbröl GmbH“ in der Vergangenheit nur wenig im Rat zur Sprache gekommen ist. Es gehe der SPD-Fraktion lediglich darum, auch in diesem wichtigen Bereich der städtischen Aktivitäten einen regelmäßigen Informationsfluss sicherzustellen.
StV. Steiniger bemerkt, dass der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion die Verwaltung grundlos angreife; die Verwaltung arbeite nach Ansicht der CDU-Fraktion mit beispielgebender Transparenz. Beschluss:
Der Rat lehnt bei 18 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen den Antrag der SPD-Fraktion mit dem Inhalt ab, dass der Bürgermeister zeitnah über den aktuellen Sachstand und die geplanten Aktivitäten und Veränderungen in der Wir für Waldbröl GmbH informiert.
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