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StV. Hein erklärt, dass der Antrag mangels Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen so zu verstehen ist, dass er generell einen Antrag auf Erstellung einer Mobilitätserhebung mit Beantragung entsprechender Förderung darstellt. Entsprechende Einzelheiten könnten im Fachausschuss beraten werden. Beschluss:
Der Rat verweist einstimmig den vorliegenden Antrag in den Ausschuss für Bauen und Verkehr.
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