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Auszug - Einziehung von verschiedenen Wegen mit anschließender Widmung für den öffentlichen Verkehr  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Die in der Anlage aufgeführten Straßen und Wege müssen aufgrund ihrer Verkehrs- und Erschließungsfunktion für die angrenzenden Grundstücke sowie aus Gründen der Rechtssicherheit gewidmet werden. Eine förmliche Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz ist bisher nicht erfolgt bzw. kann nach den vorhandenen Akten nicht nachgewiesen werden. Entsprechend den Vorschriften des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten sind die Straßen und Wege vor der Widmung einzuziehen.

 

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig, gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten, die in der Satzung aufgelisteten Wirtschaftswege einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.