Bürgerinformationssystem
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Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beauftragt einstimmig die Verwaltung, für die öffentlichen Fußwege zugleich Wirtschaftswege
1. Drosselweg Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück 285 (entstanden aus Flurstück 195) zwischen Köhlerstraße und Ostpreußenstraße/Turnerstraße
2. Schillerstraße Gemarkung Waldbröl, Flur 59, Flurstück 222 (entstanden aus Flurstück 73) zwischen Heinrich-Heine-Straße und Kalkberg
3. Ernst-Wiechert-Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 416 (entstanden aus Flurstück 57) zwischen Ernst-Moritz-Arndt-Straße und Sudermannweg
das Einziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW einzuleiten. Nach Abschluss des Einziehungsverfahrens werden die eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
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