Bürgerinformationssystem

Auszug - Einziehung von drei öffentlichen Fußwegen zugleich Wirtschaftswegen mit anschließender Widmung für den öffentlichen Verkehr - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 11.03.2014 -  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beauftragt einstimmig die Verwaltung,r die öffentlichen Fußwege zugleich Wirtschaftswege

 

1.      Drosselweg

Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück 285 (entstanden aus Flurstück 195)

zwischen Köhlerstraße und Ostpreußenstraße/Turnerstraße

 

2.      Schillerstraße

Gemarkung Waldbröl, Flur 59, Flurstück 222 (entstanden aus Flurstück 73)

zwischen Heinrich-Heine-Straße und Kalkberg

 

3.      Ernst-Wiechert-Weg

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 416 (entstanden aus Flurstück 57)

zwischen Ernst-Moritz-Arndt-Straße und Sudermannweg

 

das Einziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW einzuleiten. Nach Abschluss des Einziehungsverfahrens werden die eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.