Bürgerinformationssystem
Herr Domke berichtet, dass die finanzielle Unterstützung zur Umsetzung der Inklusion bisher nicht ausreichend ist. Es liegt eine Anfrage des Städte- und Gemeindebundes vom 25.03.2014 hinsichtlich der Beteiligung an der Finanzierung eines Rechtsgutachtens zur Konnexitätsrelevanz des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und einer Kommunalverfassungsbeschwerde vor.
Alle Fraktionen erklären sich damit einverstanden, die Verfassungsbeschwerde – auch unter Einkalkulierung eines enormen Kostenrisikos – zu unterstützen.
Frau Bertrams-Helzer teilt ergänzend mit, dass zum Thema Inklusion gegenwärtig noch Beratungsbedarf besteht und aus diesem Grunde kein Vertreter des Oberbergischen Kreises anwesend ist. Eine Berichterstattung wird nachgeholt.
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