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StV. Greb erklärt seine Befangenheit und nimmt nicht an Beratung und Beschlussfassung teil.
StV. Kronenberg berichtet als Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Energie von den entsprechenden Ausschussberatungen und bejaht, dass eine Prüfung erfolgt ist, ob es sich bei den einzuziehenden Wegen um Wanderwege handelt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung
1. den Wirtschaftsweg in Waldbröl, Gemarkung Hermesdorf, Flur 55, Flurstück 268 (Im Sammelter Hahn) beginnend südlich der Karl-Benz-Straße Haus Nr. 6 - 8 in Richtung Zubringerstraße B 256 - L 324.
sowie
2. den Fußweg in Waldbröl, Krahwinkel, Gemarkung Schnörringen, Flur 42, Flurstück 67 (Auf’m Maurenkamp) zwischen Krahwinkeler Straße und dem Weg Gemarkung Schnörringen, Flur 41, Flurstück 155 (Auf’m Müchel) Richtung Wasserbehälter
und
3. den Wirtschaftsweg in Waldbröl, Gemarkung Waldbröl, Flur 63, Flurstück 102 (Auf dem Klauserfeld) zwischen dem Mühlenweg und der Kläranlage des Aggerverbandes.
gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten einzuziehen und die der Einladung zur heutigen Sitzung beigefügten Satzung zu erlassen.
Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wege an die Antragsteller veräußert.
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