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Auszug - 4. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Niedergeilenkausen - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 29.04.14 -  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


 

Beschluss zur Stellungnahme des Abwasserwerkes:

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Stellungnahme des Abwasserwerkes zustimmend zur Kenntnis. In die Begründung der Satzung wurde der Sachverhalt entsprechend aufgenommen.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung r die 4. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Niedergeilenkausen im Bereich Kostengarten folgende

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878) in Verbindung mit §§ 34 Abs. 4 6 und 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 30.04.2014 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

(1)   Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Niedergeilenkausen in der Fassung der 3. Ergänzungssatzung vom 25.09.1996 wird am nordwestlichen Ortsrand im Bereich „Kostengarten“ um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 45, Flurstücke Nr. 72 und Teile aus Nr. 117/71.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

(1)   Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)   Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.