Bürgerinformationssystem
Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung folgende Beschlussfassung:
Beschlüsse:
Zu 1. Stellungnahme des Abwasserwerkes:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis. Die Begründungen werden dementsprechend angepasst.
Zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises, der Landrat:
a) Landschaftspflege
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis. Mit dem Vorhabenträger wird vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes ein Städtebaulicher Vertrag hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich einschließlich terminlicher Regelungen abgeschlossen.
b) Artenschutz
Der Stadtrat stellt fest, dass die Berücksichtigung der dargestellten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen vertraglich geregelt wird.
c) Immissionsschutz
Der Stadtrat entspricht den Anregungen des Landrates aus immissionsschutzrechtlicher Sicht. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden dementsprechend angepasst.
d) Wasserwirtschaft
Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Landrates aus wasserwirtschaftlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.
Zu 3. Stellungnahme des Aggerverbandes
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Aggerverbandes zur Kenntnis.
Offenlagebeschluss:
Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Ergänzung des Industrie- und Gewerbegebietes Boxberg II“ sowie des Bebauungsplanes Nr. 11 E – Gottlieb-Daimler-Straße – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||